Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ehemaligen Reichskanzler wurde auch dessen Lebenslauf durchleuchtet. Das Ergebnis war ernüchternd: bis auf die Parteiarbeit Schittkes ließ sich nahezu nichts aus der behaupteten, ruhmreichen Vergangenheit belegen.
Falsche Angaben zur eigenen Person erfüllen ebenfalls Straftatbestände (u.a. Betrug und Täuschung) und sind bei einer Führungspersönlichkeit keinesfalls tragbar. Auch damit wäre also die Absetzung des ehemaligen Reichskanzlers gerechtfertigt.
Um sicher zu gehen, wurde Schittke mit Schreiben vom 17.07.2012 und einer Frist von 4 Wochen Gelegenheit gegeben, den bisherigen Ermittlungsstand zu entkräften und geeignete Beweismittel vorzulegen. Auch eine Beeidung wurde alternativ angeboten. Auf dieses nachweislich zugegangene Schreiben hat Schittke bis heute nicht reagiert. Entgegen seinen Verkündungen auf nahezu jeder Veranstaltung der Exilregierung steht damit zu seinem Lebenslauf fest, daß Schittke
Es vergeht kaum ein Tag, an dem uns nicht mit zunehmender Deutlichkeit durch die Verwaltung der Bundesrepublik, symbolisch ins Gesicht geschlagen wird.
Rechtsbeugungen, Zwangsenteignungen, Erpressungen ohne jede staatlich geltende Rechtsgrundlage (bestätigt erneut das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012) sind der Alltag, der aus dieser Verwaltung auf uns einwirkt.
Seit eineinhalb Jahren klärt die Exilregierung Deutsches Reich, als eine von vielen Teilen der Wahrheitsbewegung (so möchte ich uns alle benennen), über die auf deutschem Boden herrschenden Verhältnisse auf.
In dieser Zeit haben mehrere tausend Menschen unsere Vorträge besucht. Uns ist dabei aufgefallen, daß viele unserer Besucher, die auch unsere Ausweise beantragen und nutzen, zunächst natürlich an die Bewältigung Ihrer ganz eigenen Sorgen denken und Unterstützung von uns erwarten, die wir auch gern geben.
Ich möchte an dieser Stelle, stellvertretend für die, aus dieser verhältnismäßig kleinen Gruppe von Menschen, die ihr Wissen, ihre wertvolle Zeit und ihr eigenes Geld zur Verfügung stellen, um das möglich zu machen, eine Feststellung treffen.
Daß die BRD seit ihrer Gründung 1949 kein „souveräner Staat“ war und ist, erkennen immer mehr Menschen in unserem Land. Über diese Thematik wird derzeit immer öfter in allen Bevölkerungsschichten gesprochen und diskutiert, zumal die gesellschaftlichen Widersprüche in ihrer Vielfalt und Schärfe zunehmen. Unsere Bürger spüren und erleben, daß „Souveränitätsrechte“ in unserem Land an ausländische Mächte abgegeben werden. Auch aus staatsrechtlicher Betrachtungsweise wird der Abbau der vielgepriesenen „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ – insbesondere seit 1990 – weiter vorangetrieben. Ohne Zweifel ist der Wegfall des Geltungsbereiches (Artikel 23 im Grundgesetz (GG) der BRD seit 1990) ein gravierender Einschnitt in der politischen Entwicklung der BRD. Denn ohne einen Geltungsbereich in einem Normativakt (Gesetz) können keine Rechte und Pflichten der Adressanten abgeleitet werden (es geht vor allem um die Rechtssicherheit). Bemerkt sei, daß sich das Bundesverwaltungsgericht zu dieser Thematik eindeutig positioniert hat. Jetzt geht es im Artikel 23 des GG um die Verwirklichung der Europäischen Union. Die BRD kann nun „durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte (z.B. an die Europäische Union) übertragen.“ (Art. 23 (1) GG). Mit diesem Akt wurde, ohne großes Aufsehen in der Öffentlichkeit zu erzeugen, die staatsrechtliche Grundlage für den weiteren Abbau „demokratischer Rechte und Freiheiten“ in der BRD geschaffen.
Auf den Nachruf für unseren Kameraden Horst Richter, den Norbert Schittke auf seiner Weltnetzseite eingestellt hat, erreichten uns etliche, empörte Meldungen unserer Leser, die uns aufgefordert haben, dies nicht unkommentiert zu lassen. Angesichts der Vielzahl der Wortmeldungen sehen wir uns veranlasst, dem mit der folgenden Zusammenfassung Rechnung zu tragen:
Schlag auf Schlag ging es am vergangenen Wochenende weiter. Nach einer kurzen Präsidiumssitzung waren über 35 Teilnehmer erschienen aus allen Himmelsrichtungen. Die Landes-, Gebiets- und Ortsleiter hatten sich eingefunden und nahmen an der ersten Referentenausbildung teil.
Zwei Tage lang wurde voll konzentriert gearbeitet. Es wurden Erfahrungen ausgetauscht und neue Bekanntschaften geschlossen. Im Anschluß dann trotz der Anstrengung und z.T. weiten Anreise hoch motivierte Gesichter: „eine total gute Stimmung, und trotz des großen Pensums war noch Platz für jede Menge Spaß!“. „Endlich gibt es einmal richtige Unterstützung, klare Zielsetzungen und konkrete Aufgaben. Hier konnte wirklich jeder etwas mitnehmen!“ „Der Austausch mit Kollegen hat mir sehr viel gebracht. Für meine Aufgaben bin ich gut gerüstet – das hätte es bereits viel früher geben müssen, dann wären wir heute schon viel weiter!“
Mit Erfolg schlossen alle Teilnehmer die Referentenausbildung ab und dürfen damit zukünftig auch das erfolgreiche Grundlagenseminar I halten.
Dazu auch an dieser Stelle unseren Glückwunsch, Hut ab für das Engagement, und wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!
Parallel dazu tagte eine größere Arbeitsgruppe, um verfassungsrechtliche Aspekte zu beleuchten und dem Präsidium für das künftige Auftreten und die interne Geschäftsordnung der Exilregierung konkrete Vorschläge zu unterbreiten.
An dieser Sitzung nahmen auch Vertreter und Spezialisten anderer Organisationen teil, bei denen wir uns auch an dieser Stelle noch einmal für die Teilnahme und das konstruktive Einbringen bedanken wollen. Die Ergebnisse dieser Sitzung werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben, aber man darf jetzt schon sagen, daß es einige Überraschungen gab. Außerdem haben alle Teilnehmer bewiesen, daß man mit gegenseitigem Respekt und Unterstützung eine Menge erreichen kann. Viele Wege führen nach Rom, und es stimmt froh und zuversichtlich, daß im Ziel so viel Gemeinsamkeit zu finden ist.
Dieses Ziel friedlich und konstruktiv zu erreichen, dem sind wir an diesem Wochenende ein ganzes Stück näher gekommen.