Werte Damen und Herren, liebe Mitbürger
durch die Neuerungen innerhalb der letzten Wochen war es leider nur möglich, daß Sie ihre Unterlagen gegen Barzahlung erhalten haben. Hiermit möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, daß für die Exilregierung Deutsches Reich eine neue Kontoverbindung gilt. Dies war ein notwendiger und vor allem wichtiger Schritt für Sie und für uns.
In den vergangenen Tagen sind viele Bürger mit einer Nachricht „An alle getreuen Reichspersonenausweishalter“ beglückt worden. Darunter auch Ehemalige, die vom Ex-Reichskanzler bereits zum Tode verurteilt wurden. Der ganzen Rundsendung liegt ein nachweislicher Datenmißbrauch durch den Ex-Reichspäsidenten der Exilregierung, Wolfgang Bensch, zugrunde, der die Versendung von seiner privaten ePostadresse vorgenommen hat. Für alle, die dazu kein Einverständnis erteilt und/oder schon vorher um Löschung aus allen Verteilern gebeten haben, bestehen übrigens gute Erfolgsaussichten für eine Anzeige.
Sehr geehrter Herr Schittke,
Ihr Schreiben ist mir unverständlich, da am 11.05.2012 eindeutig von der Mehrzahl der Amtsträger ein Mißtrauensantrag gegen Ihre Person gestellt wurde. So wie es auf der Weltnetzseite friedensvertrag.org eingestellt wurde, ist es also völlig korrekt. Anbei erhalten Sie die Mißtrauensanträge, welche mir im Original vorliegen, in Kopie.
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen für Ihre Amtsenthebung entnehmen Sie bitte der Weimarer Verfassung, auf deren Grundlage Ihre Wahl zum Reichskanzler in 2004 erfolgt ist.
Artikel 4
Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts.
Artikel 43
Das Amt des Reichspräsidenten dauert sieben Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Eine Neuwahl nach sieben Jahren erfolgte nicht!
Am 04.06. fand in Berlin eine beschlußfähige Sondersitzung der Amtsträger statt. Folgende Punkte wurden dabei noch einmal offiziell bestätigt bzw. festgelegt:
1. Die Amtsträger führen übergangsweise die Exilregierung fort. Der ehemalige Reichskanzler Norbert Rudolf Schittke ist mit Wirkung vom 11.05.2012 rechtswirksam enthoben worden. Mit Fristablauf sieben Tage später, wie formell mitgeteilt, wurde das restliche Präsidium abgesetzt. Dabei wurden sowohl die Regelungen der Weimarer Verfassung, als auch die des Völkerrechts eingehalten. Auf die Anwendung des von Schittke gerne zitierten Freiheitskämpferrechts wurde aus humanitären Gründen verzichtet.