Sie haben sich entschieden, Ihre Staatsangehörigkeit durch die Exil – Regierung Deutsches Reich prüfen zu lassen. Unabhängig von Ihren Gefühlen, Wünschen, Ihrem Wissenstand und Ihrer persönlichen Situation hat dieser Schritt Konsequenzen für Sie.
Das Prüfverfahren ist außerdem gebührenpflichtig. Im Wesentlichen fallen an:
Dokument |
Kennung | (1914) Preis | Preis [1] |
Prüfverfahren | PVA | 4,00 M | 70,00 € |
Aufnahme=Urkunde (bei positivem Prüfverfahren) | AUK | 1,70 M | 30,00 € |
Pass-Karte (bei positivem Prüfverfahren) | PAKA | 2,90 M | 50,00 € |
[1] Ersatzweise in Euro |
Näheres siehe Gebührenordnung.
Im Fall der Feststellung (positives Prüfverfahren) wird Ihre primäre und sekundäre Staatsangehörigkeit aus der Latenz geholt. Ihre primäre Staatsangehörigkeit ist die des Staates, in dem Sie aufgenommen wurden. Ihre sekundäre Staatsangehörigkeit ist die zum Gesamtstaat, dem Bundesstaat Deutsches Reich.
Bei Verheirateten braucht nur der Familienvater den Antrag zu stellen, da sich die Staatsangehörigkeit der Ehefrau und der Kinder daraus ergibt.
Eine einmal festgestellte Staatsangehörigkeit zu Ihrem Heimatstaat ist dauerhaft.
Sie können die Staatsangehörigkeit nur beenden, wenn Sie uns nach dem Gesetz zum Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit eine andere Staatsangehörigkeit nachweisen können. Wir sind nicht berechtigt, Sie in die Staatenlosigkeit zu entlassen.
Jedes Dokument, das Sie von uns auf Antrag erhalten, gilt nur nach innen, also nur im Deutschen Reich. Es hat vorläufig keine Gültigkeit und oder Wirkung gegenüber der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland. Wer bis auf weiteres dem zuwider handelt und meint, private „Rechtsansprüche“ gegenüber der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland durch unsere Dokumente geltend machen zu können, handelt rechtswidrig und ist für die Folgen selbst vollumfänglich verantwortlich. Dies gilt auch für mögliche Schadensersatzforderungen des Deutschen Reichs.
Um für Sie tätig werden zu dürfen, benötigen wir von Ihnen einen unterschriebenen Regierungs- und Verwaltungsauftrag. Auch dieser ist mit der Zusendung Ihres elektronischen Antrags nicht mehr rückgängig zu machen.
Aus der Verleihung der Staatsangehörigkeit und der damit verbundenen Aufnahme in Ihren Heimatstaat ergeben sich die Pflichten des Staatsangehörigen. Die wesentlichste Pflicht besteht im Aufbau der institutionellen Organisation des Staates und damit in der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Staates unter Beachtung der bestehenden Gesetze.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß Sie sich mit dem Erhalt der Aufnahmeurkunde zur Zahlung Ihres Bürgerbeitrages verpflichten. Befinden Sie sich mit der Zahlung der Bürgerbeiträge im Rückstand, erlöschen Ihr Recht auf Wahl sowie auf die Ausübung öffentlicher Ämter in Ihrem Heimatstaat.
Wir bemühen uns, soweit es möglich ist, Sie bei diesem Prüfverfahren durch einen unserer Amtsträger zu begleiten.
Mit der Absendung Ihres Antrages bestätigen Sie, daß sie diesen Text gelesen und verstanden haben.
Detaillierteres zum Ablauf des Prüfverfahrens können sie hier lesen.
Exil-Regierung Deutsches Reich
Pass – und Meldeamt