Daß die BRD seit ihrer Gründung 1949 kein „souveräner Staat“ war und ist, erkennen immer mehr Menschen in unserem Land. Über diese Thematik wird derzeit immer öfter in allen Bevölkerungsschichten gesprochen und diskutiert, zumal die gesellschaftlichen Widersprüche in ihrer Vielfalt und Schärfe zunehmen. Unsere Bürger spüren und erleben, daß „Souveränitätsrechte“ in unserem Land an ausländische Mächte abgegeben werden. Auch aus staatsrechtlicher Betrachtungsweise wird der Abbau der vielgepriesenen „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ – insbesondere seit 1990 – weiter vorangetrieben. Ohne Zweifel ist der Wegfall des Geltungsbereiches (Artikel 23 im Grundgesetz (GG) der BRD seit 1990) ein gravierender Einschnitt in der politischen Entwicklung der BRD. Denn ohne einen Geltungsbereich in einem Normativakt (Gesetz) können keine Rechte und Pflichten der Adressanten abgeleitet werden (es geht vor allem um die Rechtssicherheit). Bemerkt sei, daß sich das Bundesverwaltungsgericht zu dieser Thematik eindeutig positioniert hat. Jetzt geht es im Artikel 23 des GG um die Verwirklichung der Europäischen Union. Die BRD kann nun „durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte (z.B. an die Europäische Union) übertragen.“ (Art. 23 (1) GG). Mit diesem Akt wurde, ohne großes Aufsehen in der Öffentlichkeit zu erzeugen, die staatsrechtliche Grundlage für den weiteren Abbau „demokratischer Rechte und Freiheiten“ in der BRD geschaffen.
Eine praktische Umsetzung in der gegenwärtigen Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise, die zugleich als eine gesellschaftliche Krise betrachtet werden kann, stellt der sogenannte Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) dar.
Der ESM soll zeitlich unbefristet den Euro retten - er tritt also dann auf den Plan, wenn ein potentieller Pleitestaat um Hilfe ersucht. Natürlich genießt der ESM umfassende Immunität (Unterlagen, Archive, Geschäftsräume sind unverletzbar, Steuern werden nicht erhoben - auch gegen Bedienstete nicht).
Es spricht für sich, daß die im Bundestag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der Linkspartei – dieser Selbstentmachtung des Parlaments zugestimmt haben.
Der Vorsitzende der FPÖ in Österreich, Heinz Christian Strache, sprach sogar von einem Verfassungsputsch.
Die FDP – Abgeordneten Frank Schäffler und Burckhard Hirsch bekräftigten unmittelbar nach der Abstimmung, daß sie sowohl den ESM als auch das Hauruck-Verfahren, mit dem er verabschiedet wurde, für „verfassungswidrig“ halten.
Die finanzpolitische Souveränität der BRD wurde an einen „Gouverneursrat“ in Brüssel übertragen. Alle Staatsgewalt geht künftig von Brüssel (bzw. Luxemburg, dem Hauptsitz des ESM) aus. Dieser EU–Gouverneursrat, der nicht gewählt, sondern eingesetzt wird, kann beliebig hohe Kreditsummen bewilligen (= unbegrenzte Kredite bei der EZB aufnehmen, für die alle Bürger haften) und ist selbst der Gerichtsbarkeit entzogen. Damit ist er mit quasi
diktatorischen Vollmachten ausgestattet und kennt keinen Austritt, sondern nur „bedingungslose“ und „unwiderrufliche“ Zahlungspflichten.
Die Kritik am ESM, wie sie z.B. auch vom „Bündnis Bürgerwille“ vertreten wird, fußt im Wesentlichen auf den folgenden Punkten:
- Mit dem ESM werde eine Mega-Institution geschaffen, aus der es nicht einmal ein Austrittsrecht gibt.
- Haushaltsrechte ade! Statt des Bundestages entscheidet nun ein allmächtiger „Gouverneursrat“, der nach Belieben nationale Haushaltsmittel abziehen kann. Eine Souveränität ohne Finanzhoheit kann es nicht geben-
- Der ESM springt da ein, wo private Kreditgeber das Risiko scheuen. Das bringt unabsehbare Haftungsrisiken für alle Bürgerinnen und Bürger.
- Letztlich werden nicht den notleidenden Staaten, sondern deren Gläubigern geholfen.
- Die bisherigen „Rettungsschirme“ haben sich als komplette Fehlschläge erwiesen. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht noch einige kosmetische Korrekturen am ESM vornehmen, ihn aber prinzipiell „abnicken“ sollte, wäre dieser Schritt für Deutschland eine Katastrophe.
Seit Monaten schon bombardiert man uns mit der Forderung, die Deutschen sollten in Europa, ja in der Welt, endlich „Verantwortung“ übernehmen.
Ökonomisch erwartet man von der BRD die „Führungsrolle“ bei der Euro-Rettung (bei nationaler Selbstaufgabe und Spendierlaune ohne Ende). Damit ist nicht etwa das Vorangehen mit gutem Beispiel gemeint, auch nicht der Entwurf von Programmen, wie sich die Pleitestaaten aus ihrer zum Teil selbstverschuldeten Misere befreien könnten. Nein, die Deutschen sollen, unter Bruch der Verträge, für die Staatsschulden sämtlicher Euro- Länder
haften und obendrein alle privaten Sparkonten in der Euro – Zone absichern.
Der Angriff auf das deutsche Volksvermögen und „Reste deutscher Souveränität“ werden noch intensiviert. Man fragt sich, wie können Abgeordnete, die in erster Linie Wähler - Interessen wahrzunehmen haben, so oberflächlich und gewissenlos handeln. Wo bleiben die Sicherheitsbehörden – insbesondere der „Verfassungsschutz“, um durch eine angemessene
Öffentlichkeitsarbeit und Einflussnahme auf diesen äußerst gefährlichen Entwicklungsprozess für das deutsche Volk hinzuweisen.
Ist der ESM – Vertrag erst einmal ratifiziert, wird Deutschland im Schweinsgalopp seiner totalen wirtschaftlichen Ausplünderung in politischer Ohnmacht entgegenlaufen.