Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ehemaligen Reichskanzler wurde auch dessen Lebenslauf durchleuchtet. Das Ergebnis war ernüchternd: bis auf die Parteiarbeit Schittkes ließ sich nahezu nichts aus der behaupteten, ruhmreichen Vergangenheit belegen.

Falsche Angaben zur eigenen Person erfüllen ebenfalls Straftatbestände (u.a. Betrug und Täuschung) und sind bei einer Führungspersönlichkeit keinesfalls tragbar. Auch damit wäre also die Absetzung des ehemaligen Reichskanzlers gerechtfertigt.

Um sicher zu gehen, wurde Schittke mit Schreiben vom 17.07.2012 und einer Frist von 4 Wochen Gelegenheit gegeben, den bisherigen Ermittlungsstand zu entkräften und geeignete Beweismittel vorzulegen. Auch eine Beeidung wurde alternativ angeboten. Auf dieses nachweislich zugegangene Schreiben hat Schittke bis heute nicht reagiert. Entgegen seinen Verkündungen auf nahezu jeder Veranstaltung der Exilregierung steht damit zu seinem Lebenslauf fest, daß Schittke

 

  • niemals ein eisernes Kreuz erhalten hat, und von daher auch nicht berechtigt war, selbst diese Auszeichnungen zu verleihen (Schittke hatte dies immer wieder behauptet, obwohl er erst 1942 geboren wurde).
  • zu keinem Zeitpunkt Sicherheitsfahrer von Franz-Josef-Strauß gewesen ist (nach Schittkes Angaben bis zu dessen Tod, wo man extra gewartet hatte, daß er nicht Dienst habe)
  • niemals in Florida gewesen ist, um mit Ted Bush den Weg der Exilregierung abzuklären („… während im Hintergrund die Krokodile schnappten“)

Auch zum 11.05.2012 (dem Tag seiner Absetzung) stehen nunmehr als Fakten fest:

  • Schittke hat nicht, wie behauptet, eine kurzfristige Einladung von General Stavridis erhalten, die ihn angeblich an der Teilnahme an der Jubiläumsveranstaltung verhindert haben soll. Eine offenkundige Fälschung, noch dazu in Kopie, befand sich vor Ort und wurde fotografisch dokumentiert. Auch Bahnfahrkarten hatte Schittke nicht vorzuweisen, als er am Abend dazu befragt wurde.
  • Vielmehr hat er kurzfristig von der Aktion Wind bekommen und das Weite gesucht. Noch am Vormittag hat er außerdem per Briefsendung versucht, die vermeintlichen Rädelsführer loszuwerden mit der Begründung, er sei aufgrund der Ermittlungen einer BRD-Behörde zur vorübergehenden Enthebung „angehalten“. Für eine solche Ermittlung seitens einer BRD-Behörde gibt es kein Indiz, und natürlich bis heute auch keinen aktuellen Stand oder gar Ergebnisse. Schon Schittkes Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit BRD-Behörden in einem solchen Fall ist zweifelsfrei Hochverrat – die Beweise liegen mehrfach vor. Unehrenhafter kann man sich nicht verhalten.

Abschließend, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, noch einige weitere Erkenntnisse:

  • Die Staatsanwaltschaft Hildesheim kann weder die Anerkennung Schittkes Person als Reichskanzler der Exilregierung, noch die der Organisation bestätigen. Schittke behauptet dies als Errungenschaft in seinen zahllosen Punkten auf den verwendeten Briefbögen.
  • Schittke hat keinen Adelstitel des Hauses Windsor bzw. Hannover. Weder dort, noch in einem der kontaktierten Adelshäuser ist er bekannt. Im Gegenteil wird von dort schon die bloße Möglichkeit bestritten. Der Verdacht erhärtete sich auch, als Schittke beim inszenierten Ritterschlag die Nationalfarben verkehrt herum trug. Angeblich zum Gedenken an das Hambacher Fest … Detail oder nicht: Schittke ist sich sehr wohl bewußt, was er dort tut.

Damit stehen nun die zahlreichen strafrechtlichen Vorwürfe zur Verfolgung an. Strafanzeigen sollten alle Betroffenen stellen, die von ihm in Schreiben bedroht wurden, die Gelder nicht zurückerhalten haben, die verleumdet bzw. rufgeschädigt wurden, oder deren Bilder und Einträge trotz Aufforderung nicht von seinen Weltnetzseiten entfernt wurden. Wer dabei Unterstützung benötigt, kann sich gerne bei der Exilregierung melden. Diese Arbeit kann durchaus von der BRD erwartet werden – nicht aber die Verfolgung wegen Landes- und Hochverrates. Hier sind wir optimistisch, daß Schittke sich in absehbarer Zeit vor dem zuständigen Gericht wird verantworten müssen.

 Zusammenfassung:

1. !!! PRESSEMITTEILUNG !!! (

2. Beschluss der ersten Sondersitzung ()

3. Wie tief kann man sinken, und „quo vadis“, Romkerhall? ()

4. Rechtsgrundlagen für Ihre Amtsenthebung (Veröffentlicht am Freitag, 22. Juni 2012)