Ganz egal, ob gerade die geheimen Zugangsdaten für das Bankkonto im Café an der Ecke abgezogen wurden, der Chef beim Surfen im Internet heimlich zuschaut, oder die intimen Daten auf einer der "sozialen Plattformen" nicht mehr zu löschen sind: jeden Tag hören wir diese Aussage, die inzwischen alle kennen, und die oft mit einem "was soll's" und / oder einem dümmlichen Lächeln präsentiert wird: "ich habe doch nichts zu verbergen ..."
Gegen Transparenz ist natürlich nichts einzuwenden. Aber sollte sie dann nicht für alle gelten? Dann, und nur dann, ist Transparenz eine feine Sache. Und selbstredend muß auch das Risiko in Form von Konsequenzen für alle gleich sein, sonst macht es keinen Spaß.
Das Nichtvorhandensein von Demokratie kann man daran erkennen, daß eine solche Gleichbehandlung, vor allem vor dem Gesetz, nicht mehr stattfindet. Die Kunst der offensichtlich Privilegierten besteht also darin, dafür zu sorgen, daß sich alle anderen entblättern und offenbaren, ohne selbst etwas preiszugeben. Die Erkenntnisse daraus kann man sofort, aber auch noch viele Jahre später gegen den anderen einsetzen.
Also sollte doch der gesunde Menschenverstand sagen: Ich habe maximal so weit nichts zu verbergen, wie alle anderen sich auch offenlegen. Andernfalls gelange ich strategisch zwangsläufig in einen Nachteil. Würden Sie Karten spielen, wenn Sie Ihr Blatt offenlegen müssen, während andere Spieler es verdeckt halten? Sicher nicht. Der gesunde Menschenverstand würde aber ebenso unterscheiden zwischen Dingen, die einfach niemanden etwas angehen (im Volksmund Privatsphäre genannt), und der eigentlichen Bedeutung des Wortes ‚verbergen‘.
Liebe Antragsteller(innen),
„Was ist mit der Auslieferung der Dokumente?“ - unter diesem Artikel erklärten wir Ihnen, weshalb die neuen Dokumente des Kaiserreiches leider erst ab Jahresende zur Verfügung stehen.
Da wir es als unsere Pflicht ansehen, es Ihnen auch in dieser Zeit zu ermöglichen, Dokumente von uns zu erhalten, bieten wir Ihnen eine Zwischenlösung an.
Wir stellen die bisher gültigen Dokumente der Weimarer Republik weiterhin sofort aus.
Sollten Sie bereits einen Antrag auf Dokumente gestellt haben und möchten zwischenzeitlich die Weimarer Dokumente, genügt eine Information per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Funkfernsprecher (hinterlegt auf der Startseite unter Hauptmenü, Menüpunkt Reichsmeldeamt).
Bei Neubeantragung von Dokumenten teilen Sie uns bitte mittels Antragstellung über das Reichsmeldamt Ihren Wunsch nach sofortiger Ausstellung der Weimarer Dokumente mit.
Diese können Sie bis zum Umtausch auf die Dokumente des Kaiserreiches weiter mit sich führen. Eine Übergangsfrist bis zum endgültigen Umtausch und dem Erlöschen der Gültigkeit der Weimarer Dokumente wird noch festgelegt und ebenso veröffentlicht.
Nutzen Sie die Zeit und gehen auf die Spuren Ihrer Vorfahren, denn für die Dokumente des Kaiserreiches benötigen wir die Vorfahren bis zur Zeit vor 1914.
Diese Abstammungsurkunden erhalten Sie in den Standesämtern … und vielleicht auch manch überraschende Information vom Weg Ihrer Familie.
In Kürze werden weitere Informationen zum Thema „Dokumente des Kaiserreiches“ veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Exilregierung Deutsches Reich
Liebe Antragsteller,
da sich berechtigter Weise die Anfragen zu den beantragten Dokumenten häufen, haben wir uns entschieden, auf diesem Weg ausführlich zu antworten.
Wir nehmen die Erstellung korrekter Dokumente sehr ernst, so daß wir uns, durch neue historische Erkenntnisse, veranlasst sahen, noch notwendige Änderungen bei der Erstellung zu berücksichtigen und die bereits verschickten neuen Personenausweise zurück zu ordern und zu vernichten.
Diese Änderungen bedeuten für uns nochmal einen großen Zeitaufwand in der Vorbereitung. Da wir diese Arbeit derzeit ehrenamtlich tun, also auch noch nebenbei für unseren Lebensunterhalt arbeiten, wird die Erstellung der neuen Dokumente noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Dennoch, es geht besser als gedacht und historisch legitimiert!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Zusammenhang mit den aktuellen Veränderungen in der Exilregierung, wurde für das Paß - und Meldeamt ein neues Konto eingerichtet.
Bitte nutzen Sie ab sofort nur noch folgende Kontoverbindung:
Kontoinhaber: |
Jessica Grabow |
Kto.-Nr. (IBAN): |
PL 13 1160 2202 0000 0002 4189 1604 |
BLZ (BIC/SWIFT): |
BIGBPLPW |
Institut: |
Bank Millennium S.A. / Polen |
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Der Staatssekretär des Innern
Alexander Schlowak
Liebe Leser unserer Weltnetzseite,
die Exilregierung Deutsches Reich hat sich in den letzten Monaten intensiv mit der Deutschen Geschichte der letzten zweihundert Jahre beschäftigt. Unser Ziel war es, herauszufinden, auf welche Völkerrechts- und Staatsrechtsgrundlage wir gehen müssen, um aus den Widrigkeiten der Gegenwart in eine lebenswerte Zukunft gehen zu können.
Die Symbolik auf unseren bisherigen Ausweisdokumenten bezog sich auf die Weimarer Republik. Dies ist dem Ansatz aus der Zeit der Gründung der Exilregierung aus dem Jahre 2004 geschuldet.
Wie unsere Recherchen ergeben haben, ist dieser Ansatz falsch.
Das – rückwärts betrachtet – letzte und einzige Völkerrechtssubjekt, welches als souveräner Staatenbund relevant war, ist das Kaiserreich von 1871 bis 1918. Hier finden wir nach Staats- und Völkerrecht alles, was für eine Umsetzung unserer Ziele von Bedeutung ist. Das Deutsche Kaiserreich ist ein souveränes Völkerrechtssubjekt, das auf seine Wiederbelebung wartet.