Information und Ausfüllhinweise

zum Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit mit gleichzeitiger Verleihung und Aufnahme

(Stand: Juni 2017)

 

Informationen

1. Was ist das Verfahren?

Im Verfahren zur „Feststellung der Staatsangehörigkeit mit gleichzeitiger Verleihung und Aufnahme prüft die Exil-Regierung Deutsches Reich“, ob Sie eine Staatsangehörigkeit eines Gliedstaats des Deutschen Reichs für Sie feststellen kann. Es wird dabei geprüft, wann und wodurch Sie die Staatsangehörigkeit erworben und, ob Sie die Staatsangehörigkeit nicht verloren haben. Kann die Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis eine Aufnahmeurkunde ausgestellt. Des Weiteren wird Ihnen auch die Aufnahme in dem Gliedstaat gewährt werden, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.

 

2. Welche Vordrucke gibt es?

Antrag A:            Antragsvordruck für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr

                          Minderjährige ab 14 Jahren werden in Fragen der Staatsangehörigkeit

Volljährigen gleichgestellt; Sie geben alle Erklärungen selbst ab.

Anlage A I - IV:    Angaben zu deutschen Vorfahren

Ergänzungsbogen zur Ableitung der deutschen Staatsangehörigkeit durch

Abstammung bzw. Adoption.

Ausfüllhinweise

Wie ist der Antrag auszufüllen?

Füllen Sie den Antragsvordruck möglichst am PC, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus. Auch weiterer Schriftwechsel mit der Exil-Regierung Deutsches Reich ist in deutscher Sprache zu führen.

Nachfolgend werden einzelne Punkte des Antragsvordruckes A erläutert.

Bereich 1 Angaben zur natürlichen Person (Antragsteller/in)

Aufgrund Ihrer Angaben auf der Weltnetzseite „friedensvertrag.org“ ist ein Großteil schon vorweg ausgefüllt. Bitte kontrollieren Sie die Angaben bzw. korrigieren Sie diese, wenn etwas falsch sein sollte. Weiterhin füllen Sie bitte die anderen geforderten Formularfelder aus.

Bereich 2 Angaben meinen bisherigen Staatsangehörigkeitsverfahren/Ausweisen/Pässen

Anzugeben sind Staatsangehörigkeitsausweise, die als Einzelausweis für Sie selbst oder als gemeinschaftlicher Ausweis mit Ihren Eltern (auch von einer anderen BRD-Behörde) ausgestellt wurden.

Gleiches gilt, wenn für Sie bereits BRD-Passdokumente ausgestellt wurden (z. B. Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Diplomatenpass).

Bereich 3 Angaben zum Erwerb einer deutschen Staatsangehörigkeit

Zu den einzelnen wichtigsten Erwerbsgründen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf die Übersicht am Ende des Merkblattes (Anhang) verwiesen.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (auch Legitimation) oder Adoption von Ihren deutschen Eltern (oder einem deutschen Elternteil) bzw. Adoptiveltern erworben haben, ist ergänzend die Anlage V auszufüllen [siehe hierzu 4. „Anlage V (Vorfahren) - Was muss ich beachten?“].

Sozialleistungen von der BRD (Hartz IV, Rente oder Sonstiges) sind als Leistungen anzusehen, womit der Lebensunterhalt bestritten werden kann.

 

4. „Anlage A“ (Ahnen) - Was muss ich beachten?

Die Anlage A ist ergänzend auszufüllen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (auch Legitimation) oder Adoption von deutschen Eltern (bzw. einem deutschen Elternteil, Vater und/oder Mutter) erworben haben.

Haben wiederum auch Ihre Eltern (der deutsche Elternteil) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, Legitimation oder Adoption von ihren Eltern (= Ihren Großeltern, Großvater und/oder Großmutter) erworben, so ist auch für Ihre Großelterngeneration die Anlage A

auszufüllen.

Gleiches gilt (auch für die nächsten Generationen) bis zu dem Vorfahren,

• für den ein Staatsangehörigkeitsausweis/Heimatschein einer BRD-Behörde ausgestellt wurde,

• der vor 1914 in Deutschland geboren wurde oder zuvor als Deutscher ausgewandert ist

oder

• der nicht durch Abstammung/Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat
   (z. B. durch Einbürgerung).

Die Anlage A ist für jede dieser maßgeblichen Personen einzeln auszufüllen. Bitte kennzeichnen Sie (Kreuzen Sie an!), um welchen Verwandten von Ihnen es sich dabei jeweils handelt.

Beantragen mehrere Familienangehörige (Eltern und Kinder, Geschwister) gleichzeitig die Aufnahme und Verleihung der Staatsangehörigkeit, so ist es ausreichend, die Angaben zu den gleichen Vorfahren (Anlage A) nur einem Antrag beizufügen. Die Angaben gelten dann für alle Anträge gleichermaßen.

 

5. Welche Unterlagen sind erforderlich und beizufügen?

Stets beizufügen sind:

• eine einfache Kopie Ihres letzten/aktuellen deutschen und (soweit vorhanden) ausländischen
   Reisepasses/Personaldokumentes (Seiten mit Passbild und Personalangaben).

 Unterlagen über Abstammung und Personenstand

• Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbücher (soweit vorhanden) sind
   erforderlich für Sie und alle Personen, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten,
   zurück bis zu dem Vorfahren, der entweder

• einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt oder besaß,

         oder

• nachweislich Deutscher geworden ist (z. B. durch Einbürgerung)

         oder

• seit mindestens 1914 oder zuletzt als Deutscher behandelt wurde.

• Adoptionsunterlagen (Adoptionsurkunde, Gerichtsbeschluss, Unterlagen über die Anerkennung der
   Adoption in Deutschland)

• Scheidungsunterlagen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, gegebenenfalls
   Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung)

 

 Unterlagen, die Rückschlüsse auf die deutsche Staatsangehörigkeit zulassen

Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Einbürgerungsurkunden, Bescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und anderen vergleichbaren Verbänden.

Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung

erstreckte.

Vertriebenenausweise, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht

Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder frühere Rechtsstellung als Deutscher oder über Behandlung als Deutscher

Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Urkunden/Ausweise über Rechtsstellung als Deutscher; Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte); Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten, Bürgerverzeichnissen; Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter; Meldebestätigungen; Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, Vertriebenenausweise, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine in einfacher Kopie.

 weitere mögliche Unterlagen

Bei Bedarf können auch noch folgende weitere Unterlagen notwendig sein:

• Ihre Aufenthaltsberechtigung im Aufenthaltsstaat
   (z. B. Permanent Resident Card Ausländerausweis),

• Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung)

• Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten

• Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen

• Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

 

6. In welcher Form sind die Unterlagen vorzulegen?

Urkunden müssen als Fotokopie des Originals beim zuständigen Amtsträger vorgelegt werden. Fotokopien müssen vollständig sein, das heißt Vorder- und Rückseite der Urkunde müssen vorgelegt werden.

Ausländische öffentliche Urkunden (z. B. Personenstandsurkunden) sind in der Regel zu legalisieren bzw. mit einer „Haager Apostille“ zu versehen.

Ausgenommen hiervon sind

• Personenstandsurkunden der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz sowie

• internationale mehrsprachige Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde)

Allen fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers so beizufügen, dass die Übersetzung dem Original zweifelsfrei zugeordnet ist. Übersetzungen von nicht vereidigten Personen werden nicht anerkannt.

Hinweis: Originalurkunden können erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens auf besondere Anforderung zurückgegeben werden. Es wird empfohlen, nur vom Amtsträger beglaubigte Kopien zu übersenden. Sollte ausnahmsweise einmal das Original einer Unterlage erforderlich sein, wird dieses nachgefordert.

 

7. Welche Gebühren werden erhoben?

Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Die Gebühr für das Feststellungsverfahren Aufnahme und Verleihung der Staatsangehörigkeit beträgt 70,00 EUR. Hierbei ist es unerheblich, ob ein Positiv- oder Negativentscheid vorliegt. Mit Zusendung des Antrages auf Feststellung der Staatsangehörigkeit mit gleichzeitiger Verleihung und Aufnahme wird die Gebühr erhoben. Wird der Antrag zurückgenommen nachdem die Bearbeitung des Antrages bereits aufgenommen wurde, werden 35,00 EUR fällig.

Bei Positiventscheid wird für das weitere Verfahren eine Gebühr von 80,00 EUR erhoben, damit die Ausstellung einer Aufnahmeurkunde sowie der Pass-Karte erfolgen kann. In sozialen Härtefällen kann die Gebühr in vier Raten zu 1. 35,00 EUR, 2. 35,00 EUR, 3. 40,00 EUR und 4. 40,00 EUR abgezahlt werden. Die Aushändigung der Dokumente erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

 

Exil-Regierung Deutsches Reich

Pass – und Meldeamt