Sehr geehrter Herr Schittke,
Ihr Schreiben ist mir unverständlich, da am 11.05.2012 eindeutig von der Mehrzahl der Amtsträger ein Mißtrauensantrag gegen Ihre Person gestellt wurde. So wie es auf der Weltnetzseite friedensvertrag.org eingestellt wurde, ist es also völlig korrekt. Anbei erhalten Sie die Mißtrauensanträge, welche mir im Original vorliegen, in Kopie.
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen für Ihre Amtsenthebung entnehmen Sie bitte der Weimarer Verfassung, auf deren Grundlage Ihre Wahl zum Reichskanzler in 2004 erfolgt ist.
Artikel 4
Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts.
Artikel 43
Das Amt des Reichspräsidenten dauert sieben Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Eine Neuwahl nach sieben Jahren erfolgte nicht!
Artikel 52
Die Reichsregierung besteht aus dem Reichskanzler und den Reichsministern.
Artikel 53
Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.
Artikel 54
Der Reichskanzler und die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Jeder von ihnen muß zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch ausdrücklichen Beschluß sein Vertrauen entzieht.
Danach setzt sich die Reichsregierung aus dem Kanzler und den Ministern zusammen (Artikel 52; Kollegialorgan). Zudem ist jedes Regierungsmitglied durch den Volksreichstag absetzbar (Artikel 54). Letzterer war in der Exilregierung nicht installiert und wurde de facto durch die Amtsträgerschaft repräsentiert.
Ganz egal, wie man es dreht, bleibt also festzuhalten: ein Reichskanzler kann nach der Weimarer Verfassung jederzeit abgewählt und enthoben werden. Auch alle nationalen und internationalen Kommentare und Regelungen über den Mißtrauensantrag und das Mißtrauensvotum bestätigen dies eindeutig. Und nach der Weimarer Verfassung reicht grundsätzlich sogar die einfache Mehrheit aus (Artikel 58).
Artikel 58
Die Reichsregierung faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Nun Ich denke der völkerrechtliche und juristische Aspekt wäre damit geklärt.
Sie können diese Aussage gerne anzweifeln indem Sie Adam Riese als Verschwörungstheoretiker betrachten und die Regeln der Mathematik außer Kraft setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schlowak
Reichsminister des Innern
Exilregierung Deutsches Reich