oder
„Der Schwanz, der mit dem Hund wedelt“
erschienen am 19.04.2013 in der Sächsische Zeitung, siehe Weltnetzseite: http://www.sz-online.de/sachsen/polizeieinsatz-gegen-reichsbuerger-2556336.html
Der Artikel „Polizeieinsatz gegen Reichsbürger“ ist sehr erklärungsbedürftig. Dem soll an dieser Stelle ansatzweise Abhilfe geschaffen werden.
Wer von Reichsbürgern spricht, müsste wissen, dass diese nach Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 in den Schutzgebieten des Kaiserreiches beheimatet waren. Allein der Anblick der beiden Betroffenen sollte schlüssig nachweisen, dass diese europäischer Abstammung und nicht afrikanischer Abstammung sind. Selbst die Bundesrepublik Deutschland bezieht sich bei Anfragen auf Staatsbürgerschaft auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.
Die Behauptung, dass die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bestritten wird, ist schlichtweg falsch. Was in Frage gestellt wird, ist die Staatlichkeit selbiger Einrichtung.
Es entspricht auch nicht den Tatsachen, dass einer der beiden Männer gegenüber Vertretern von Ämtern und Behörden mehrfach gewalttätig geworden sein soll. Es müssten demnach auch Anzeigen wegen Körperverletzung vorliegen … ist dem so?
Dies ist zudem schier unmöglich, da es Ämter und Behörden in der Verwaltung der BRD nach Staatsrecht nicht geben kann. Das bestätigt auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dieser hat bereits mehrfach festgestellt, dass in der BRD eine Rechtsstaatlichkeit nicht gegeben ist, und dass die Rechtspflege in der BRD zum Erliegen gekommen ist (z.B. Az. EGMR 75529/01 vom 08.06.2006).
Staaten haben nach Staatsrecht eine Verfassung, besetzte Gebiete werden über ein Grundgesetz gesteuert, was uns doch nachdenklich machen sollte, lieber Leser.
Erstaunlich ist, dass die Kommunikation zwischen den Verwaltungseinheiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich nicht gegeben ist. Das Bundesverwaltungsamt in Köln sowie der Staatsschutz Württemberg haben nach Beschlagnahme Personenausweise und Führerscheine des Deutschen Reiches an die Eigentümer im Original zurück gesendet und jegliche Verfahren wegen Urkundenfälschung und Ordnungswidrigkeitengesetz eingestellt. Warum ist dies so?
Wer die Geschichte vor Ort kennt, weiß, dass der anwesende Jurist sich weigerte, das diesen Einsatz rechtfertigende Dokument zu unterschreiben. Warum? - dies ist eine Frage des öffentlichen Interesses, die das zuständige Amtsgericht bitte auch öffentlich beantworten sollte. Die Antwort wird man uns wohl gewohnheitsmäßig schuldig bleiben.
Und wo bleibt die Rechtfertigung des Polizeieinsatzes? Diese Frage wird ja wohl gestattet sein. Zumal die eingeleiteten Strafverfahren eingestellt wurden, die Polizei jedoch davon nichts wusste und nach Vorlage dieses Schriftstückes dieses ignorierte. Damit ergibt sich die Frage: Nutzt die Judikative die Exekutive für ihre Zwecke?
Die Judikative ist hiermit aufgefordert, ihre Legitimation zu staatlich-hoheitlichem Handeln öffentlich nachzuweisen. Sie tun es jeden Tag, dann sollte es auch kein Problem sein.
Auch die Aussage, dass Beamte vor Ort gewesen wären, ist schlichtweg falsch. Jeder Polizist legitimiert sich mit einem Dienstausweis. Wäre er Beamter, hätte er einen Amtsausweis.
Der Vorschlag des Malschwitzer Bürgermeisters Matthias Seidel (CDU), diesen Konflikt im Gemeinderat zu thematisieren, ist begrüßenswert, wenn das Grundinteresse daran besteht, die Wahrheit ans Licht zu bringen…
… aber Wahrheit ist selten angenehm und lässt so manchen Traum zerplatzen.
Veröffentlicht am Dienstag, 30. April 2013