Wie wir u.a. hier schon einmal erwähnt haben, steht es um die Definition und Auslegung von gewissen rechtlichen Begebenheiten sehr schlecht. Jeder von uns bekommt dies täglich zu spüren, so daß sich leider immer mehr Frust in der Bevölkerung breit macht. Doch die BRD setzt da gerne noch einen oben drauf.
Wie neulich in einem Fachmagazin nachzulesen war, wird in der BRD die Gewaltenteilung angewendet (Exekutive = Regierung und Behörden, Legislative = Bundestag und Bundesrat, Judikative = Rechtsprechung) nach Art. 20 Abs. 2 GG. Mitunter jedoch wird zunehmend die Legislative durch die Exekutive missbraucht z.B. durch „überlassen“ von maßgeblichen Gesetzesentwürfen aus dem BMF an den Bundestag. Daß das nicht weiter schlimm ist, mag eine Ansichtssache sein.
Interessanter stellt sich hier eine neue Gewalt dar. Ja, sie lesen richtig, es gibt einen neuen Gesetzgeber in der BRD – das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Da wird gerne mal nachgefragt, ob die Auffassung der Finanzverwaltung für den Bundesrat bindend werden soll. Aber es geht noch dreister: Gesetze sollen schon anwendbar sein, bevor sie der Gesetzgeber (nicht das BMF) überhaupt verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt hat. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wurde eine Neuregelung zur Kapitalertragssteuer geplant, die mit dem BMF-Schreiben vom 28.12.2012 im Vorgriff gelten soll. Identisch verfahren werden soll hier bei ELStAM. Was passiert nun, da kein Jahressteuergesetz für die BRD in Kraft getreten ist?
Mit der Rechtsetzung und Rechtsprechung ist das so ein Sache. Beides sollte nie auseinanderlaufen und darf sich nicht widersprechen. Daß dem in der Regel so nicht ist, wird wieder einmal durch einen obersten Gerichtshof der BRD bestätigt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil VII R 71/11 vom 28.8.2012 dem FG Münster und der Gesetzgebung der für die BRD angewandten Abgabenordnung (AO 1977) widersprochen, so daß trotz fristgerechter Zahlung einer so genannten Steuerschuld ein Säumniszuschlag erhoben werden kann. Das so genannte Finanzamt verfügte hier bereits über den Geldeingang, verhängte aber aufgrund einer Fiktion trotzdem einen Säumniszuschlag.
Nun ist es auch mit dem Urteil nicht so einfach, obwohl doch schon schizophren. Aufgrund der sich nun selbst gesetzten widersprechenden Anwendungsverfahren kann zwar ein Zuschlag erhoben werden, würde aber durch Unbilligkeit nach §227 AO wieder wegfallen. Auch dafür hat das BMF bestimmt schon die Lösung in Vorbereitung: es kann mit einem BMF-Schreiben anordnen, daß der Erlass der Zuschläge nicht erfolgen darf. Man kann dies „offenkundige Sinnlosigkeit“ nennen oder auch gewollter Diebstahl.
Können Sie sich noch daran erinnern, daß es in Sachen der BRD in Nordrheinwestfalen mal ein verfassungskonformer Haushalt existiert hat? Ja, die Frage ist gewagt, aber sicher nicht unzutreffend. Erst neulich wieder konnte festgestellt werden, daß es so etwas seit Jahren nicht gegeben hat. Macht aber nichts, sagt der so genannte Verfassungsgerichtshof in Münster. Da der Etat abgeschlossen ist, hat das keine Konsequenzen (mehr). Demzufolge kann auch zukünftig immer wieder gegen die Landesverfassung verstoßen werden, da ja ein Urteil erst Jahre später und somit nach dem Abschluss des Etats erfolgt. Praktisch und bekannt, oder? Kann man das auch als Privatperson irgendwie anwenden?
All diese und weitere Entwicklungen lassen einen doch sehr aufhorchen. Hier sollte mittlerweile selbst der eingefleischte BRD-Fan mit Personalclubkarte seine letzten grauen Zellen zum Leuchten bringen und merken, wo es langgeht. Oder haben wir uns nur zu sehr an de facto gewöhnt? Hier möchte ich gerne mein Lieblingszitat bringen: „Wir züchten nur Idioten.“ (Wir = BRD & Co.)
Als kleinen Hinweis möchte ich jedem noch die Rede des Herrn Gauck an die Hand geben. Der will ja mehr Bannerträger (so wie Onkel Addi) und blendet sogar aus, daß das Deutsche Reich von 1871 bis 1918 existiert zu haben scheint (Deutschland = Flickenteppich).
Veröffentlicht am Sonntag, 07. April 2013