Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir beabsichtigen, bis Mitte des 2. Quartals alle unsere Dokumente mit neuem Inhalt und etwas verändertem Aussehen zu erstellen.
Wir bitten Sie um etwas Geduld, denn hierfür sind eine Reihe von sehr aufwendigen und zeitintensiven Vorbereitungen notwendig. Es wird jedoch mit Hochdruck daran gearbeitet.
Sie fragen sich wahrscheinlich, warum wir neue Dokumente erstellen, und auf welcher Grundlage diese dann basieren.
Nach intensiver Auseinandersetzung mit unserer Geschichte ergaben sich für uns andere Sichtweisen und Erkenntnisse.
Dazu sehen wir uns das Kaiserreich 1871 unter Wilhelm I. an.
Dieses entstand nach Auflösung des Nord- und Süddeutschen Bundes nach dem deutsch-französischen Krieg.
Es bildete sich ein loser Staatenbund der bestehenden Königreiche, Fürsten- und Herzogtümer.
Otto von Bismarck ist es damals gelungen, 25 Staaten zu einem Ewigen Bündnis zu bewegen – dem Kaiserreich oder 2. Deutschen Reich. Elsaß-Lothringen als 26. Bundesstaat trat diesem Bündnis später bei.
Dieses wurde in einer Verfassung beschlossen, die von den höchsten Souveränen der einzelnen Bundesstaaten unterschrieben wurde.
Jedes Königreich, Fürsten- und Herzogtum stellte einen eigenen, vollwertigen Staat dar und besaß seine eigene Hauptstadt.
Aus völkerrechtlicher Sicht ist dies die höchste Form der Souveränität.
Das Kaiserreich hatte kein eigenes Gebiet, sondern bestand aus den Territorien der einzelnen, souveränen Bundesstaaten.
Diese wirkten in ihren Außengrenzen als ein fester Bund, der vom Kaiser repräsentiert wurde.
Daraus erklärt sich die Staatsangehörigkeit zu den einzelnen Bundesstaaten z.B. nach Geburt. Menschen dieser Bundesstaaten (auch als Kernland definiert) besaßen die mittelbare Reichsangehörigkeit und hatten in allen Bundesstaaten dieselben Rechte (z.B. sich in allen Bundesstaaten frei zu bewegen, zu wohnen, ein Gewerbe zu betreiben u.v.m.).
Die Menschen waren Staatsbürger mit Grundrechten. Lebendige, beseelte Menschen.
Die Menschen, die in den Schutzzonen (Kolonien) lebten, erhielten die unmittelbare Reichszugehörigkeit zum Deutschen Reich mit eingeschränkten Rechten.
Unter Otto von Bismarck wurde das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt, in welchem die Grundrechte der Menschen definiert waren, die damit den natürlichen, beseelten Menschen schützten.
Das Kaiserreich war frei von alliiertem Besatzungsrecht und frei von Kriegsschulden und -lasten (wie z.B. Reparationszahlungen, Auflagen anderer Staaten etc.) und besaß die volle Souveränität, die von natürlichen, beseelten Menschen gelebt wurde.
Gehen wir zur Weimarer Verfassung zurück, erkennen wir, daß sich diese Verfassung nicht vom Volke in freier Selbstbestimmung gegeben wurde.
Der 1. Weltkrieg wurde unter falschen Zusagen an die Deutschen beendet. Über einen Friedensvertrag wurde nicht verhandelt. Die Bedingungen wurden unter Ausschluß der Deutschen festgelegt. Daran beteiligt waren 32 Staaten, die später den Völkerbund bildeten.
Der "Versailler Vertrag" ist daher ein Diktat der Alliierten.
Eine einberufene Nationalversammlung arbeitete einen Verfassungsentwurf aus, der 1919 von Friedrich Ebert als Reichspräsident unterschrieben wurde.
Diese Verfassung war ein Diktat unter einer präsidentiell-parlamentarischen Regierung, also dem Wesen nach ein Grundgesetz.
Unter dieser Regierung wurde die Souveränität der Deutschen Stämme, die sich in Bundesstaaten manifestiert hatte, durch die Schaffung von Ländern aufgeweicht.
Im Jahre 1934 wurden die Ermächtigungsgesetze eingeführt, das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert und somit auch die Staatsangehörigkeit zu einem Bundesstaat abgeschafft. Es erfolgte eine Abstufung zur Koloniezugehörigkeit, der unmittelbaren Reichszugehörigkeit.
Dies war mit einer Einschränkung der Grundrechte der Menschen verbunden.
Mit der Staatsangehörigkeit nach Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG von 22. Juli 1913) besitzen wir die volle Souveränität und sind mit Abgabe der Erklärung zum veränderten Personenstand wieder natürliche, beseelte Menschen.
Als solche können wir die einzelnen Bundesstaaten wiederbeleben und in der Endkonsequenz das Deutsche Reich in die Handlungsfähigkeit führen. Dieses kann sich ohne Kriegsschuld und Kriegslast neu aufbauen.
Auf unseren Dokumenten wird als sichtbares Zeichen dieser Souveränität der Kaiseradler aufgebracht sein, ebenso wie die Staatsangehörigkeit zum jeweiligen Bundesstaat und der dazugehörigen Provinz aufgeführt ist.
Sehen Sie sich die Muster unserer neuen Dokumente an.