Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir beabsichtigen, bis Mitte des 2. Quartals alle unsere Dokumente mit neuem Inhalt und etwas verändertem Aussehen zu erstellen.

Wir bitten Sie um etwas Geduld, denn hierfür sind eine Reihe von sehr aufwendigen und zeitintensiven Vorbereitungen notwendig. Es wird jedoch mit Hochdruck daran gearbeitet.

Sie fragen sich wahrscheinlich, warum wir neue Dokumente erstellen, und auf welcher Grundlage diese dann basieren.

Nach intensiver Auseinandersetzung mit unserer Geschichte ergaben sich für uns andere Sichtweisen und Erkenntnisse.                  

Dazu sehen wir uns das Kaiserreich 1871 unter Wilhelm I. an.

Dieses entstand nach Auflösung des Nord- und Süddeutschen Bundes nach dem deutsch-französischen Krieg.

Es bildete sich ein loser Staatenbund der bestehenden Königreiche, Fürsten- und Herzogtümer.

Otto von Bismarck ist es damals gelungen, 25 Staaten zu einem Ewigen Bündnis zu bewegen – dem Kaiserreich oder 2. Deutschen Reich. Elsaß-Lothringen als 26. Bundesstaat trat diesem Bündnis später bei.

Dieses wurde in einer Verfassung beschlossen, die von den höchsten Souveränen der einzelnen Bundesstaaten unterschrieben wurde.

Weiterlesen: Unsere Dokumente...

Die Einbürgerung ausländischer Mitmenschen regelt das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22 Juni 1913. Gemäß Bundeverfassungsgericht Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit. Wir streben an, mit allen Völkern der Welt in Freundschaft und Zusammenarbeit die Zukunft zu gestalten. Wir fordern für Deutsche das gleiche Recht wie für jeden Anderen, der sein Vaterland liebt.

 

Sie interessieren sich für unsere Reichsdokumente wie:

Dokument           
    Kennung  
Personenausweis RPA  
Reichskinderausweis RKA  
Reichsführerschein RFS  
Reichsreisepaß RRP  
Reichskinderreisepaß RKR  
Staatsangehörigkeitsausweis          RuStAG  
Personenstandserklärung PSE  
Meldebescheinigung MBS  
Beglaubigung von Dokumenten                BGL  

Die Gebühren- und Beitragsliste der Exil-Regierung Deutsches Reich finden sie hier.

 

Vorgehensweise bei der Antragstellung:

Sie finden unten stehend einen Weiterführungslink zur auszufüllenden Formularseite. Dieses Formular wird dann elektronisch der Pass- und Meldestelle gesendet. Das / die beantragte/n Dokument/e wird / werden dem Antragsteller auf dem Postweg innerhalb von 14 Werktagen zugesandt. Die kontrollierten und ggf. geänderten Dokumente zurückschicken und zum Zwecke der Vorlage eine Kopie folgender Unterlagen beifügen: 

  1. Ihre Geburtsurkunde
  2. ein biometrisches Lichtbild
  3. der BRD-Personalausweis / BRD-Reisepass
  4. der BRD-Führerschein (DDR-Führerschein)


Hier können Sie das / die Dokument/e beantragen

Achtung - verlängerte Bearbeitungszeiten !

Sollte der Ablauf gemäß dieser Vorgehensweise nicht reibungslos funktionieren, melden Sie sich bitte per Funkfernruf in der Zentralen Reichsmeldebehörde oder senden Sie eine Mitteilung per ePost an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und teilen Sie diesen Umstand bitte mit. 

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zur Bürozeit:

Achtung - ab dem 28. November 2016 geänderte Bürozeiten:

Bürozeiten      
   
Montag:                    keine Sprechzeiten
Dienstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: keine Sprechzeiten

an das Kontaktbüro der Exil-Regierung Deutsches Reich:

Fernsprecher: +49 30 - 88 06 90 61
Fernkopierer: +49 30 - 44 05 03 24
Funkfernsprecher: +49 176 - 41 93 20 03
ePost-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Sehr geehrte(r) Antragsteller(in),

in letzter Zeit erhalten wir vermehrt Anträge ausschließlich für eine Personenstandserklärung, ohne daß weitere Dokumente beantragt werden oder bei uns hinterlegt sind.

Dies stellt für uns einen erheblichen Mehraufwand durch eine extra Datenerhebung dar.

Wir benötigen für diese Ausstellung unbedingt nachfolgend aufgeführte Daten und Dokumente von Ihnen:

  • Vorname
  • Familienname, ggf. Geburtsname
  • Geburtstag
  • Geburtsort
  • Wohnanschrift
  • Vorname, Familienname des Bürgermeisters des zuständigen Einwohnermeldeamtes
  • Anschrift des Einwohnermeldeamtes
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der Geburtsurkunde

Der Mehraufwand für eine zweifache Ausfertigung schlägt sich in den Kosten in Höhe von 150,00 € für diese gesonderte Personenstandserklärung nieder.

Sie haben natürlich die Möglichkeit, diese Personenstandserklärung in Verbindung mit dem Antrag auf einen Personenausweis zu einem wesentlich geringeren Kostenaufwand zu erhalten.

Sie erhalten die Personenstandserklärung in diesem Fall für 50,00 €, ebenso wie den Personenausweis für 50,00 €.

Bitte berücksichtigen Sie dies vor der Antragstellung und beachten Sie die gesonderten Anträge.

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen!

Ihr Reichsmeldeamt

 

 

  Antrag auf PSE* mit Personenausweis

 

  Antrag auf PSE* ohne Personenausweis

 

* PSE = Personenstandserklärung

Gebühren- und Beitragsliste der Exil-Regierung Deutsches Reich

Stand: 01.08.2013

Alle aufgeführten Gebühren beziehen sich auf die Weimarer Dokumente

Dokument / Neubeantragung                  Kennung Preis
Personenausweis * RPA 50 €
Reichskinderausweis RKA 40 €
Reichsführerschein RFS 50 €
Reichsreisepaß RRP 100 €
Reichskinderreisepaß RKR 80 €
Staatsangehörigkeitsausweis          RuStAG 30 €
Personenstandserklärung PSE 50 €
Meldebescheinigung MBS 5 €
Beglaubigung von Dokumenten                BGL 5 €
     
     
Dokument / Ersatzausstellung
Kennung Preis
Personenausweis RPA 25 €
Reichskinderausweis RKA 25 €
Reichsführerschein RFS 25 €
Reichsreisepaß RRP 50 €
Reichskinderreisepaß RKR 50 €
Staatsangehörigkeitsausweis          RuStAG 15 €
Personenstandserklärung PSE 25 €
Meldebescheinigung MBS 5 €
Beglaubigung von Dokumenten BGL 5 €
     
     
Dokument / Änderungen
Kennung Preis
Personenausweis RPA 25 €
Reichskinderausweis RKA 25 €
Reichsführerschein RFS 25 €
Reichsreisepaß ** RRP 25 €
Reichskinderreisepaß ** RKR 25 €
Staatsangehörigkeitsausweis          RuStAG 15 €
Personenstandserklärung PSE 50 €
Meldebescheinigung MBS 5 €
Beglaubigung von Dokumenten BGL 5 €
     
Beiträge    
Bürgerbeitrag (Monat) ***   5 €

 

Sämtliche Gebühren sind auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber:

J.G.

Kto.-Nr. (IBAN):

PL 13 1160 2202 0000 0002 4189 1604

BLZ (BIC/SWIFT):

BIGBPLPW

Institut:

Bank Millennium S.A. / Polen

 

* - 25,00 € ermäßigte Gebühr des Reichspersonenausweises im Falle eines Härtefalls wie Ausbildung / Lehre, Student, Schüler, ALG2-Empfänger oder ein Einkommensnachweis unter 800,00 € monatlich.
Hinweis: Ein Nachweis wird verlangt, z.B: Studentenausweis, Hartz IV Bescheinigung etc.

** - Bezieht sich nur auf eine Adressänderung

*** - Voraussetzung für Rechtshilfe im Umgang mit BRvD-Organen.

 

 

Sehr geehrter Antragsteller,

Sie wollen die Prüfung Ihrer Staatsangehörigkeit beantragen. Wir prüfen die von ihnen dazu beizubringenden Urkunden nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913, also nach dem Abstammungsprinzip.

Ergibt sich aus der Prüfung der von ihnen eingereichten Unterlagen, daß sie aus ihrer Abstammung keine deutsche Staatsangehörigkeit glaubhaft machen können, erhalten sie einen Negativbescheid der ihnen auch die Option zur Beantragung der Einbürgerung offen läßt.

Erhalten Sie einen positiven Bescheid, benötigen wir von Ihnen einen Regierungs- und Verwaltungsauftrag um für sie tätig werden zu dürfen.

In diesem Verfahren werden sie zum Staatsangehörigen eines klassischen Völkerrechtssubjekts. Dessen Regierungsform ist eine konstitutionelle Monarchie. In monarchischen Gesellschaften ist ein Bürgereid üblich. Dieser Bürgereid heißt Huldigung. Um sie rechtswirksam in ihren Gliedstaat zu zuordnen benötigen wir auch die Huldigung von ihnen.

Soweit Amtsträger der Exil – Regierung Deutsches Reich in einer zumutbaren Entfernung zu ihnen wohnen, werden sie direkt betreut und begleitet.

 

Um ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir ihre Abstammung bis mindestens Juni 1914.

Wir beginnen mit ihrer Geburtsurkunde und wenn vorhanden mit Ihrer Eheurkunde.

Im nächsten Schritt ist zu prüfen ob sie ehelich oder unehelich geboren sind. Sind sie ehelich geboren, benötigen wir die Geburtsurkunde ihres Vaters. Sind sie unehelich geboren, benötigen wir die Geburtsurkunde ihrer Mutter.

Wenn sie ehelich geboren sind, benötigen wir auch die Eheurkunde des Vaters und die Geburtsurkunde ihres Großvaters und dessen Eheurkunde.

Liegt das Geburtsdatum Ihres Großvaters nach dem 30. Juni 1914 benötigen wir auch die Geburtsurkunde ihres Urgroßvaters.

Wenn in der Reihe der Vorfahren jemand nicht ehelich geboren ist, sind die Unterlagen der Mutter beizubringen. Ist die Mutter ehelich geboren, sind dann die Unterlagen ihres Vaters beizubringen.

Die von der Exil-Regierung Deutsches Reich ausgestellten Dokumente und Urkunden wirken nur im Deutschen Reich, nicht im Ausland und nicht in Besatzungskonstrukten.

 

Exil-Regierung Deutsches Reich

Pass – und Meldeamt

Information und Ausfüllhinweise

zum Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit mit gleichzeitiger Verleihung und Aufnahme

(Stand: Juni 2017)

 

Informationen

1. Was ist das Verfahren?

Im Verfahren zur „Feststellung der Staatsangehörigkeit mit gleichzeitiger Verleihung und Aufnahme prüft die Exil-Regierung Deutsches Reich“, ob Sie eine Staatsangehörigkeit eines Gliedstaats des Deutschen Reichs für Sie feststellen kann. Es wird dabei geprüft, wann und wodurch Sie die Staatsangehörigkeit erworben und, ob Sie die Staatsangehörigkeit nicht verloren haben. Kann die Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis eine Aufnahmeurkunde ausgestellt. Des Weiteren wird Ihnen auch die Aufnahme in dem Gliedstaat gewährt werden, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.

 

2. Welche Vordrucke gibt es?

Antrag A:            Antragsvordruck für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr

                          Minderjährige ab 14 Jahren werden in Fragen der Staatsangehörigkeit

Volljährigen gleichgestellt; Sie geben alle Erklärungen selbst ab.

Anlage A I - IV:    Angaben zu deutschen Vorfahren

Ergänzungsbogen zur Ableitung der deutschen Staatsangehörigkeit durch

Abstammung bzw. Adoption.

Ausfüllhinweise

Wie ist der Antrag auszufüllen?

Füllen Sie den Antragsvordruck möglichst am PC, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus. Auch weiterer Schriftwechsel mit der Exil-Regierung Deutsches Reich ist in deutscher Sprache zu führen.

Nachfolgend werden einzelne Punkte des Antragsvordruckes A erläutert.

Bereich 1 Angaben zur natürlichen Person (Antragsteller/in)

Aufgrund Ihrer Angaben auf der Weltnetzseite „friedensvertrag.org“ ist ein Großteil schon vorweg ausgefüllt. Bitte kontrollieren Sie die Angaben bzw. korrigieren Sie diese, wenn etwas falsch sein sollte. Weiterhin füllen Sie bitte die anderen geforderten Formularfelder aus.

Bereich 2 Angaben meinen bisherigen Staatsangehörigkeitsverfahren/Ausweisen/Pässen

Anzugeben sind Staatsangehörigkeitsausweise, die als Einzelausweis für Sie selbst oder als gemeinschaftlicher Ausweis mit Ihren Eltern (auch von einer anderen BRD-Behörde) ausgestellt wurden.

Gleiches gilt, wenn für Sie bereits BRD-Passdokumente ausgestellt wurden (z. B. Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Diplomatenpass).

Bereich 3 Angaben zum Erwerb einer deutschen Staatsangehörigkeit

Zu den einzelnen wichtigsten Erwerbsgründen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf die Übersicht am Ende des Merkblattes (Anhang) verwiesen.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (auch Legitimation) oder Adoption von Ihren deutschen Eltern (oder einem deutschen Elternteil) bzw. Adoptiveltern erworben haben, ist ergänzend die Anlage V auszufüllen [siehe hierzu 4. „Anlage V (Vorfahren) - Was muss ich beachten?“].

Sozialleistungen von der BRD (Hartz IV, Rente oder Sonstiges) sind als Leistungen anzusehen, womit der Lebensunterhalt bestritten werden kann.

 

4. „Anlage A“ (Ahnen) - Was muss ich beachten?

Die Anlage A ist ergänzend auszufüllen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (auch Legitimation) oder Adoption von deutschen Eltern (bzw. einem deutschen Elternteil, Vater und/oder Mutter) erworben haben.

Haben wiederum auch Ihre Eltern (der deutsche Elternteil) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, Legitimation oder Adoption von ihren Eltern (= Ihren Großeltern, Großvater und/oder Großmutter) erworben, so ist auch für Ihre Großelterngeneration die Anlage A

auszufüllen.

Gleiches gilt (auch für die nächsten Generationen) bis zu dem Vorfahren,

• für den ein Staatsangehörigkeitsausweis/Heimatschein einer BRD-Behörde ausgestellt wurde,

• der vor 1914 in Deutschland geboren wurde oder zuvor als Deutscher ausgewandert ist

oder

• der nicht durch Abstammung/Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat
   (z. B. durch Einbürgerung).

Die Anlage A ist für jede dieser maßgeblichen Personen einzeln auszufüllen. Bitte kennzeichnen Sie (Kreuzen Sie an!), um welchen Verwandten von Ihnen es sich dabei jeweils handelt.

Beantragen mehrere Familienangehörige (Eltern und Kinder, Geschwister) gleichzeitig die Aufnahme und Verleihung der Staatsangehörigkeit, so ist es ausreichend, die Angaben zu den gleichen Vorfahren (Anlage A) nur einem Antrag beizufügen. Die Angaben gelten dann für alle Anträge gleichermaßen.

 

5. Welche Unterlagen sind erforderlich und beizufügen?

Stets beizufügen sind:

• eine einfache Kopie Ihres letzten/aktuellen deutschen und (soweit vorhanden) ausländischen
   Reisepasses/Personaldokumentes (Seiten mit Passbild und Personalangaben).

 Unterlagen über Abstammung und Personenstand

• Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbücher (soweit vorhanden) sind
   erforderlich für Sie und alle Personen, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten,
   zurück bis zu dem Vorfahren, der entweder

• einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt oder besaß,

         oder

• nachweislich Deutscher geworden ist (z. B. durch Einbürgerung)

         oder

• seit mindestens 1914 oder zuletzt als Deutscher behandelt wurde.

• Adoptionsunterlagen (Adoptionsurkunde, Gerichtsbeschluss, Unterlagen über die Anerkennung der
   Adoption in Deutschland)

• Scheidungsunterlagen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, gegebenenfalls
   Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung)

 

 Unterlagen, die Rückschlüsse auf die deutsche Staatsangehörigkeit zulassen

Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Einbürgerungsurkunden, Bescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und anderen vergleichbaren Verbänden.

Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung

erstreckte.

Vertriebenenausweise, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht

Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder frühere Rechtsstellung als Deutscher oder über Behandlung als Deutscher

Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Urkunden/Ausweise über Rechtsstellung als Deutscher; Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte); Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten, Bürgerverzeichnissen; Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter; Meldebestätigungen; Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, Vertriebenenausweise, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine in einfacher Kopie.

 weitere mögliche Unterlagen

Bei Bedarf können auch noch folgende weitere Unterlagen notwendig sein:

• Ihre Aufenthaltsberechtigung im Aufenthaltsstaat
   (z. B. Permanent Resident Card Ausländerausweis),

• Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung)

• Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten

• Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen

• Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

 

6. In welcher Form sind die Unterlagen vorzulegen?

Urkunden müssen als Fotokopie des Originals beim zuständigen Amtsträger vorgelegt werden. Fotokopien müssen vollständig sein, das heißt Vorder- und Rückseite der Urkunde müssen vorgelegt werden.

Ausländische öffentliche Urkunden (z. B. Personenstandsurkunden) sind in der Regel zu legalisieren bzw. mit einer „Haager Apostille“ zu versehen.

Ausgenommen hiervon sind

• Personenstandsurkunden der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz sowie

• internationale mehrsprachige Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde)

Allen fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers so beizufügen, dass die Übersetzung dem Original zweifelsfrei zugeordnet ist. Übersetzungen von nicht vereidigten Personen werden nicht anerkannt.

Hinweis: Originalurkunden können erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens auf besondere Anforderung zurückgegeben werden. Es wird empfohlen, nur vom Amtsträger beglaubigte Kopien zu übersenden. Sollte ausnahmsweise einmal das Original einer Unterlage erforderlich sein, wird dieses nachgefordert.

 

7. Welche Gebühren werden erhoben?

Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Die Gebühr für das Feststellungsverfahren Aufnahme und Verleihung der Staatsangehörigkeit beträgt 70,00 EUR. Hierbei ist es unerheblich, ob ein Positiv- oder Negativentscheid vorliegt. Mit Zusendung des Antrages auf Feststellung der Staatsangehörigkeit mit gleichzeitiger Verleihung und Aufnahme wird die Gebühr erhoben. Wird der Antrag zurückgenommen nachdem die Bearbeitung des Antrages bereits aufgenommen wurde, werden 35,00 EUR fällig.

Bei Positiventscheid wird für das weitere Verfahren eine Gebühr von 80,00 EUR erhoben, damit die Ausstellung einer Aufnahmeurkunde sowie der Pass-Karte erfolgen kann. In sozialen Härtefällen kann die Gebühr in vier Raten zu 1. 35,00 EUR, 2. 35,00 EUR, 3. 40,00 EUR und 4. 40,00 EUR abgezahlt werden. Die Aushändigung der Dokumente erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

 

Exil-Regierung Deutsches Reich

Pass – und Meldeamt

Gebühren- und Beitragsliste der Exil-Regierung Deutsches Reich

Stand: 01.01.2017

Alle aufgeführten Gebühren beziehen sich auf die Kaiser Dokumente

Dokument Voraussetzung für weitere Dokumente
Kennung (1914) Preis Preis [1]
Prüfverfahren PVA 4,00 M 70,00 €
Aufnahme=Urkunde (bei positivem Prüfverfahren) AUK 1,70 M 30,00 €

 

Dokument / Neubeantragung
Kennung (1914) Preis Preis [1]
Pass-Karte (Erwachsene) PAKA 2,90 M 50,00 €
Pass-Karte (Erwachsene Bedürftige[2]) PAKA 1,40 M 25,00 €
Pass-Karte (Kinder) PAKK 2,30 M 40,00 €
Pass-Karte (Kinder Bedürftige[2]) PAKK 1,20 M 20,00 €
Reisepass (Erwachsene) KRRP 5,80 M 100,00 €
Reisepass (Kinder) KRKR 4,60 M 80,00 €
Meldebescheinigung MBS  0,30 M 5,00 €
Beglaubigung von Dokumenten BGL  0,30 M  5,00 €

 

Dokument / Ersatzausstellung
Kennung (1914) Preis Preis [1]
Pass-Karte (Erwachsene) PAKA 1,40 M 25,00 €
Pass-Karte (Erwachsene Bedürftige[2]) PAKA 1,40 M 25,00 €
Pass-Karte (Kinder) PAKK 1,20 M 20,00 €
Pass-Karte (Kinder Bedürftige[2]) PAKK 1,20 M 20,00 €
Reisepass (Erwachsene) KRRP 2,90 M 50,00 €
Reisepass (Kinder) KRKR 2,30 M 40,00 €
Meldebescheinigung MBS 0,30 M 5,00 €
Beglaubigung von Dokumenten BGL 0,30 M 5,00 €

 

Dokument / Änderungen
Kennung (1914) Preis Preis [1]
Pass-Karte (Erwachsene) PAKA 1,40 M 25,00 €
Pass-Karte (Erwachsene Bedürftige[2]) PAKA 1,40 M 25,00 €
Pass-Karte (Kinder) PAKK 1,20 M 20,00 €
Pass-Karte (Kinder Bedürftige[2]) PAKK 1,20 M 20,00 €
Reisepass (Erwachsene)[3] KRRP 1,40 M 25,00 €
Reisepass (Kinder)[3] KRKR 1,40 M 25,00 €
Meldebescheinigung MBS 0,30 M 5,00 €
Beglaubigung von Dokumenten BGL 0,30 M  5,00 €

 

Beiträge
Kennung (1914) Preis Preis [1]
Bürgerbeitrag (Monat)[4] BÜB 0,30 M 5,00 €

 

Sämtliche Gebühren sind auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber:

J.G.

Kto.-Nr. (IBAN):

PL 13 1160 2202 0000 0002 4189 1604

BLZ (BIC/SWIFT):

BIGBPLPW

Institut:

Bank Millennium S.A. / Polen

 

[1] - Er­satz­wei­se in Euro

[2] - 25,00 € ermäßigte Gebühr der Pass-Karte im Falle eines Härtefalls wie Ausbildung / Lehre, Student, Schüler, ALG2-Empfänger oder ein Einkommensnachweis unter 800,00 € monatlich.
Hinweis: Ein Nachweis wird verlangt, z.B: Studentenausweis, Hartz IV Bescheinigung etc.

[3] - Bezieht sich nur auf eine Adressänderung

[4] - Voraussetzung für Rechtshilfe im Umgang mit BRvD-Organen.