Die Tatsache, daß die sogenannte "BRD" kein Staat ist, und keinerlei Legitimation für hoheitliches Handeln hat, hat insbesondere erhebliche Konsequenzen für die Arbeit von Polizisten im "BRD"-System:
Zunächst sind Polizisten im "BRD"-System keine Beamten. Schließlich sind sie keine Staatsbürger der "BRD" und können deshalb keine Beamten der "BRD" sein. Deshalb haben "BRD"-Polizisten auch Dienstausweise und keine Amtsausweise.
Die Angehörigen der "BRD"-Polizei sind deshalb einem Werkschutz oder privaten Sicherheitsdienst gleichzusetzen. Sie haben keine Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt, was wieder einmal zeigt, wie verantwortungslos die "BRD"-Oberen mit den Polizeibediensteten umgehen, sie lassen sie auf die Menschheit los, ohne die nötigen Rechtsgrundlagen herzustellen und diese Personen zu schützen.
Nach § 113 (3) StGB ist gar der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn die Diensthandlung (in der Fassung vom Mai 1970 hieß es übrigens noch „Amts- oder Diensthandlung“ …) nicht rechtmäßig ist. Auch hier wird – wenn auch klausuliert – jeder Schutz versagt. Die Antwort auf die Frage, wieso ein Vollstreckungsbeamter im Rahmen der Vollstreckung eine Diensthandlung begeht, sollte sich jeder Betroffene einmal stellen – Der Gesetzgeber bleibt sie jedenfalls schuldig.
Da die "BRD" kein Staat ist, gibt es im "BRD"-System (folgerichtig) keine Staatshaftung, so daß sich die Polizisten im "BRD"-System private Berufshaftpflichtversicherungen zulegen müssen, was natürlich auch absolut unwürdig ist.
Und damit ist auch erklärt, warum die BRD zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Rückstellungen für Pensionen gebildet hat – dies betrifft aber nicht nur die Polizisten …
Veröffentlicht am Dienstag, 11. September 2012