Um die USA zu bewegen, in den zweiten Weltkrieg einzutreten und eine zweite Front im Westen zu eröffnen, haben die europäischen Mächte bereits im Jahre 1943 den USA den Titel der Hauptsiegermacht zugestanden.
Damit war verbunden, daß die USA das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 beschlagnahmen durften und daß sie das Siegerrecht und das Besatzungsrecht verfügen konnten.
Damit haben diese Länder den USA jedoch auch das Recht eingeräumt, solange der Kriegszustand besteht, Truppen in den betreffenden Ländern zu stationieren, Kampfhandlungen in diesen Ländern auszuführen, auf die Ressourcen der jeweiligen Länder zuzugreifen, Sach- und Geldwerte zu beschlagnahmen etc..
Als sich die Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges dem Ende näherten, haben noch sehr schnell sehr viele Staaten dem Deutschen Reich den Krieg erklärt. Im Mai 1945 waren es insgesamt 46 Staaten. Offenbar haben diese Staaten sich von der Überlegung leiten lassen, daß sie bei einer Friedensegelung mit dem Deutschen Reich für sich noch etwas herausschlagen könnten.
Alle diese Staaten haben die USA als Hauptsiegermacht anerkannt, und ihnen die oben genannten Rechte eingeräumt.
Die Klausel in den dafür geschlossenen Verträgen lautet immer "bis zu einer Friedensregelung mit dem Deutsche Reich ….."
Aus den vereinten Kriegsgegnern des Deutschen Reiches sind die "Vereinten Nationen" geworden, inzwischen gehören ihr 193 Staaten an.
Jeder Staat der den "Vereinten Nationen" beigetreten ist, hat die Charta der vereinten Nationen unterzeichnet.
Damit befindet sich das Deutsche Reich völkerrechtlich heute mit 193 Staaten im Kriegszustand, alle Mitgliedsstaaten haben die USA als Hauptsiegermacht anerkannt, und sind damit dem Willen der USA im völkerrechtlichen Sinne ausgeliefert, und zwar genau bis zu dem Tage, an dem durch einen Friedensvertrag der Kriegszustand mit dem Deutsche Reich (und Japan) beendet wird.
In der Charta der Vereinten Nationen finden sich drei Artikel, die die sogenannte "Feindstaatenklausel" verkörpern. Es sind dies die Artikel 53, Artikel 107 und ein Halbsatz in Artikel 77.
Laut Verfassung der USA ist in Friedenszeiten der Verteidigungsminister der Oberbefehlshaber über die Streitkräfte.
Da der Kriegszustand jedoch nie beendet wurde, ist seit vielen Jahrzehnten der jeweilige Präsident der USA der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, er muß den Kongreß nicht fragen, ob er Krieg erklären oder führen darf, oder ob er Truppen hierhin oder dorthin entsenden darf, weil der Kriegszustand als solcher in der Welt ja nie beendet wurde.
Damit kann der US-Präsident in der Welt machen was er will, er kann Foltergefängnisse im Ausland unterhalten, er kann in jedem Land Kampfhandlungen ausführen lassen, er kann Gelder einfrieren von angeblichen "Schurkenstaaten", usw. usw..
Niemand kann den Präsidenten der USA (auch nicht innerhalb der USA) zur Rechenschaft ziehen, über Handlungen, die er unter dem Recht des noch immer fortbestehenden weltweiten Kriegszustandes ausführt oder ausgeführt hat.
Und an dieser Stelle schließt sich der Kreis:
Die USA dürften wohl kaum ein Interesse daran haben, daß Deutschland einen Friedensvertrag erhält, weil dann die völkerrechtliche Absicherung der Vormachtstellung der USA in der Welt vorbei wäre.
Das Deutsche Reich wird mit Hilfe der Firma "BRD" (vorrangig von den USA) handlungsunfähig gehalten, damit es keinen Friedensvertrag einfordern und schließen kann.
Mit Friedensschluß wären die USA ihrer völkerrechtlichen Vormachtstellung in der Welt augenblicklich enthoben. Zudem wären dann auch die UN augenblicklich aufgelöst, da die Existenz der UN und das gesamte Regelwerk in den UN auf dem nach wie vor fortbestehenden Kriegszustand mit dem Deutschen Reich (und Japan) basiert.
Mit Auflösung der UN würde wieder der Völkerbund handlungsfähig werden, der wesentlich demokratischer organisiert war als es die UN jemals waren.
Dies käme den Völkern in der Welt sehr zu Gute, da die internationale Gemeinschaft hierdurch endlich demokratisch organisiert werden könnte.
Zudem würden die schmutzigen Auslandskriege der USA um Öl und sonstige Rohstoffe oder irgendwelche Privilegien in der Welt, die unter dem Mantel der "Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit" publizistisch verkauft werden, ein Ende haben, zumindest gebe es dann keine völkerrechtliche Absicherung hierfür mehr.
Schließlich ist es auch ein absoluter Anachronismus, daß die fünf Hauptmächte des zweiten Weltkrieges (USA, Großbritannien, Frankreich, China, UdSSR-Rechtsnachfolger Rußland) im sogenannten "Sicherheitsrat" nach wie vor ein Vetorecht haben, und insbesondere die USA als Hauptsiegermacht des zweiten Weltkrieges für jedwede Aggressionen nicht einmal den Sicherheitsrat fragen müssen.