17. Juli 1990
Paris - Drittes Treffen der Außenminister der Zwei-plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens
Quelle: DzD 1367-1370

Paris - Drittes Treffen der Außenminister der Zwei-plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens
Anlage 1 Pariser Text zu den Grenzfragen
Anlage 2 Protokoll des französischen Vorsitzenden


Nr. 354
Drittes Treffen der Außenminister der Zwei-plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens Paris, 17. Juli 1990
BK, 214 - 33000 De 39 NA 4 Bd. 4. - Vorlage des MDg Hartmann über Chef BK an den Bundeskanzler zur Unterrichtung, hs. ergänzt: "je gesondert", 18. Juli 1990. Abgezeichnet: "Seiters".
1. Die Vormittagssitzung (ohne polnische Beteiligung) beschränkte sich im wesentlichen auf einen Meinungsaustausch über den Stand der bisherigen Beratungen. AM Dumas als Vorsitzender würdigte ausdrücklich die Ergebnisse, die im Gipfelgespräch zwischen Ihnen und Präsident Gorbatschow erreicht worden seien,1[1 Nr. 350, Nr. 352 und Nr. 353.] und unterstrich, daß die Erklärung des NATO-Gipfels in London2[2 Nr. 344A Anm. 8.] entscheidende sicherheitspolitische Weichen gestellt habe. Beides habe den Weg freigemacht für einen baldigen Abschluß der "Zwei-plus-Vier"-Gespräche.
AM Schewardnadse schloß sich dieser Einschätzung ausdrücklich an. Die Londoner Erklärung bedeute einen Wendepunkt und die Beendigung des Kalten Krieges. Man gehe jetzt auf eine Art "Allianz" zwischen den Blöcken zu. Die Begegnung zwischen Ihnen und Präsident Gorbatschow habe in einem ganz neuen Rahmen stattgefunden. Die Gespräche im Kaukasus hätten zwar nicht alle deutschen Probleme gelöst, aber die wesentlichen Fragen seien nunmehr geklärt. Es sei ein neues Verständnis entstanden, das es ermögliche, im Rahmen von "Zwei-plus-Vier" nunmehr ein abschließendes Dokument zu erarbeiten. Ein erster Entwurf sollte bis zum nächsten AM-Treffen am 12. September in Moskau3[
3 Nr. 421 Anm. 1.] vorliegen.
BM Genscher berichtete kurz über die Gespräche mit der sowjetischen Führung und erwähnte die positive Resonanz, die diese bei den anderen Teilnehmerstaaten gefunden hätten. Auch AM Hurd und AM Baker unterstrichen den Erfolg Ihrer Gespräche in der Sowjetunion. AM Meckel wertete ebenfalls deren Ergebnisse als "entscheidenden Schritt", erklärte aber unter Anspielung auf die entsprechende Passage über den ABC-Waffen-Verzicht, daß nach Auffassung der DDR künftig auf deutschem Boden Nuklearwaffen auch nicht stationiert werden sollten.
Festzuhalten bleibt auch, daß DDR-StS Misselwitz bei einer kurzen Sitzung der politischen Direktoren, in der der vorliegende Fragenkatalog für das Abschlußdokument aufgrund der Gesprächsergebnisse [In] der SU bereinigt werden sollte, rundweg erklärte, die DDR müsse sich ihre Position weiterhin vorbehalten, da sie offiziell von dem Ergebnis nicht unterrichtet sei und im übrigen auch in der Sache noch Vorbehalte habe.
2. Im Mittelpunkt der Nachmittagssitzung unter Beteiligung des polnischen AM Skubiszewski stand die Behandlung der Grenzfragen. Wichtigstes Ergebnis war, daß auch Polen dem schon früher von den Außenministern der sechs Teilnehmerstaaten gebilligten Text zustimmte (Anlage 1)4[
4 Nr. 354A.]. Auf polnischen Wunsch wurden in Absatz 1 der Satz hinzugefügt: "Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher Beitrag zur Friedensordnung in Europa", sowie in Absatz 2 die Worte "die bestehende Westgrenze Polens" durch "die zwischen ihnen bestehende Grenze" ersetzt.
Der polnische Außenminister erklärte sich ferner ausdrücklich mit der Erklärung von BM Genscher einverstanden, daß der Vertrag über die deutsch-polnische Grenze innerhalb der kürzestmöglichen Frist nach der Vereinigung und der Wiederherstellung der Souveränität Deutschlands unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zur Ratifizierung unterbreitet wird.
Damit rückte Skubiszewski zugleich von der von dem polnischen Vertreter auf der Beamtensitzung am 4. Juli in Berlin5[
5 Nr. 339 und Nr. 339A.] erhobenen Forderung ab, wonach die abschließende Regelung nicht in Kraft treten könne, bevor der deutsch-polnische Grenzvertrag in Kraft getreten sei (auch wenn er dies erneut als "ideale Lösung" bezeichnete).
In seiner langatmigen Einführung forderte der polnische AM zwar erneut, daß noch vor der Vereinigung über den Text dieses Vertrages weiterverhandelt werde, verzichtete aber darauf, daß diese Forderung förmlich zu Protokoll genommen wurde.
AM Skubiszewski warf ferner die Frage des Friedensvertragsvorbehalts in Artikel 7 des Deutschlandvertrages vom 26. Mai 1952 6[
6 Nr. 94B Anm. 30.] auf. Um den polnischen Bedenken Rechnung zu tragen, vereinbarten die vier Außenminister beim Mittagessen eine Protokollerklärung, in der die vier Siegermächte erklären, "daß die Grenzen des vereinten Deutschland einen endgültigen Charakter haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußere Umstände in Frage gestellt werden kann". Im Gegenzug verlangte BM Genscher, daß die polnische Seite zu Protokoll gebe, daß nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die Vier Mächte darstelle" und gab als weitere Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Protokoll, "daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind" (Anlage 2)7[7 Nr. 354B.].
Damit haben wir schwarz auf weiß die Zusicherung, daß ein Friedensvertrag nicht mehr in Aussicht genommen ist.
Insgesamt waren die Ausführungen des polnischen Außenministers vom Bemühen um eine konziliante Haltung gegenüber Deutschland gekennzeichnet. Er zitierte wiederholt aus Ihrer Rede im Bundestag8[
8 Nr. 323 Anm. 3.] und erklärte die Bereitschaft Polens, nach Abschluß eines Grenzvertrages einen umfassenden Vertrag zur Zusammenarbeit auszuarbeiten, wie es zwischen Ihnen und MP Mazowiecki in Budapest9[9 Nr. 344C Anm. 30.] vereinbart worden sei.
Hartmann


Nr. 354A
Anlage 1 Pariser Text zu den Grenzfragen

1. Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden definitiv die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland am Tage des Inkrafttretens der endgültigen Regelung sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher Beitrag zur Friedensordnung in Europa.
2. Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
3. Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
4. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
5. Die Regierungen der UdSSR, der USA, des Vereinigten Königreiches und Frankreichs nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und stellen fest, daß mit deren Verwirklichung der definitive Charakter der Grenzen Deutschlands bestätigt wird.


Nr. 354B
Anlage 2 Protokoll des französischen Vorsitzenden
Zusammenkunft der Außenminister Frankreichs, Polens, Der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens, Der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Paris am 17. Juli 1990
Protokoll10[
10 Hs. ergänzt: "(d. franz. Vorsitzenden)".]
1. Das Prinzip Nr. 1 hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen, auf das sich die sechs Mitgliedstaaten der in Ottawa eingesetzten Gruppe geeinigt haben, wird durch folgenden Satz ergänzt: "Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen wird einen wesentlichen Bestandteil der Friedensordnung in Europa darstellen."
2. Der Wortlaut des 2. Prinzips hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen wird wie folgt geändert: Die Worte "die bestehende Westgrenze Polens" werden durch die Worte "die zwischen ihnen bestehende Grenze" ersetzt.
3. Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, erklärt, daß ..der Vertrag über die deutsch-polnische Grenze innerhalb der kürzestmöglichen Frist nach der Vereinigung und der Wiederherstellung der Souveränität Deutschlands unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zwecks Ratifizierung unterbreitet werden wird.11[
11 Abführungszeichen in der Textvorlage nicht vorhanden.]
Der Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik, Markus Meckel, hat darauf hingewiesen, daß sein Land dieser Erklärung zustimmt.
4. Die vier Siegermächte erklären, daß die Grenzen des vereinigten Deutschland einen endgültigen Charakter haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußere Umstände in Frage gestellt werden kann.
Der Außenminister Polens, Krzysztof Skubiszewski, weist darauf hin, daß nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die vier Mächte darstellt.
Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, weist darauf hin, daß er zur Kenntnis genommen hat, daß diese Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.
Erklärungen zu Protokoll
BM zu deutsch-polnischem Grenzvertrag:
- "Der deutsch-polnische Grenzvertrag wird innerhalb kürzestmöglicher Zeit nach der Vereinigung und der Herstellung der Souveränität des vereinten Deutschland unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zugeleitet."
- "Innerhalb kürzester Zeit bezieht sich sowohl auf die Unterzeichnung als auch auf die Zuleitung zur Ratifikation."
- BM zu Erklärung der Vier:
"Die Vier Mächte erklären, daß der endgültige Charakter der Grenzen Deutschlands durch keine (äußeren)12[
12 ( ) Hs. korrigiert aus: "auswärtigen".] Umstände oder Ereignisse in Frage gestellt werden kann."
- BM:
- Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, daß die polnische Regierung in der Erklärung der Vier Mächte keine Grenzgarantie sieht.
- Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.