Bezeichnung für die Erbländer eines fürstlichen Hauses; namentlich in Österreich vor dem ungarischen Ausgleich Bezeichnung für die mit der Krone erblich verbundenen Länder: Böhmen, Mähren, Galizien, Kroatien, Slawonien und Siebenbürgen. Die drei letztgenannten gehören jetzt mit zu Ungarn und werden mit diesem zusammen als die Länder der ungarischen Krone bezeichnet. Übrigens werden auch die verschiedenen Länder, welche zu der österreichischen-ungarischen Monarchie gehören, schlechthin Kronländer genannt.

Quelle:

Meyer´s Konversationslexikon 1890, vierte Auflage, zehnter Band, Seite 251