(lat. Regnum), im allgemeinen s.v.w. Herrschaft, Regierung; dann Gebiet, Herrschaftsgebiet (z.B. R. der Träume, des Zufalls ec.) und der Inbegriff des auf einem gewissen Gebiet im Verhältnis der Zusammengehörigkeit Stehenden (z.B. Pflanzen-, Mineralreich ec.); im Staats- und Völkerleben endlich Bezeichnung eines großen Staatskörpers, an dessen Spitze ein einzelner Staatsherrscher steht (Kaiser-, Königreich), auch ein Gesamtstaat, welcher verschiedene Einzelstaaten umfasst (Bundesreich). Der Name R. schlechthin war namentlich zur Bezeichnung des alten Deutschen Reichs gebräuchlich,…
Auszug
Quelle:
Meyer´s Konversationslexikon 1890, vierte Auflage, dreizehnter Band, Seite 673