Deutschland: Deutsches Reich:
Deutschland ist das europäische ist das europäische Kernland einschließlich seiner Kernland in den Grenzen Schutzgebiete von 1871 - 1918
Inland / Heimat Ausland / Kolonie
Geschichtliche Entwicklung der Reichsangehörigkeit von 1870 bis 1913
1870 | (BuStAG) vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) | Inland |
§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in | ||
einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust. | ||
1871 | (RuStAG) 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) | Inland |
§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in | ||
einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust. | ||
1884 | Erwerb von Kolonieen bis 1888 | |
1906 | Die Staatsangehörigkeit in den Kolonieen erläutert von Dr. Herbert Hauschild | |
Die Reichs- und Staatsangehörigkeit als Grundlage des RG von 01.06.1870 | ||
Ausland / Inland Wo bleibt da die Logik? | ||
Fazit: es gab keine klare Unterscheidung zwischen dem Inland (Kernland) | ||
und dem Ausland also den Schutzgebieten (Kolonieen). | ||
Aufgrund dieser Tatsache wurde das RuStAG noch einmal überarbeitet. | ||
1913 | (RuStAG) 02 vom 22. Juli 1913 | |
§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat |
Inland/Heimat | |
oder | ||
die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. | Ausland/Kolonie | |
RuStAG - Doppelte Staatsangehörigkeit - Entweder Ausland oder Inland | ||
1913 | RuStAG 1913 erläutert von Hermann Weck | |
Staatsangehörigkeit | Inlnad/Heimat | |
Reichsangehörigkeit | Inlnad/Heimat | |
Unmittelbare Reichsangehörigkeit | Ausland/Kolonie | |
Die drei Begriffe kann man nur verstehen, wenn man die Grundlage der | ||
deutschen Staatsverfassung kennt. Diese Grundlagen sind für den | ||
Rechsunkundigen nicht leicht zu erfassen. Sie weichen von den im Volk | ||
herrschenden Vorstellungen erheblich ab. | ||
1928 | Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erläutert von Dr. Walter Schätzel | |
5. Mittelbare und unmittelbare Reichsangehörigkeit | ||
Das StAngG. von 1870 kannte nur die mittelbare Reichsangehörigkeit | Inland | |
Die unmittelbare RAng. ist ein Produkt der auswärtigen und kolonialen | ||
Ausdehnung des Reiches. Sie ist trotz des Verlustes des deutschen | ||
Kolonialreiches nicht von selbst fortgefallen (Ausland). | Ausland |