Wissen eigentlich BRD-Politiker noch, was sie tun und wovon sie reden? Es ist seit Jahren eindeutig zu erkennen, daß sie nicht mehr die Interessen des deutschen Volkes vertreten. Vielmehr versuchen Sie, Ihre  „Scheindemokratie“ unter Vortäuschung falscher Tatsachen und unter massiver Rechtsbeugung dem deutschen Volk, insbesondere über die Massenmedien, verständlich zu machen. Das vielgepriesene Grundgesetz für die BRD, das bis zum heutigen Tag die Handschrift der Siegermächte des zweiten Weltkrieges trägt (Artikel 79 Grundgesetz), sieht ja auch nicht vor, daß das deutsche Volk an wichtigen, staatspolitischen Entscheidungen teilnehmen kann. Der Artikel 38 (1) des Grundgesetzes definiert zwar, wie Abgeordnete gewählt werden, nämlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl, sieht aber ein sogenanntes Listenwahlrecht nicht vor, wodurch sich aus staatsrechtlicher Betrachtungsweise eine Vielzahl von Fragen über die Rechtmäßigkeit der Wahlen und der verabschiedeten Gesetze im Bundestag ergeben. Ferner heißt es, Bundestagsabgeordnete „… sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Wenn man so will, handelt es sich um einen  „Freibrief“ für Abgeordnete des Bundestages – der Abgeordnete ist für seine politischen Entscheidungen, die er auch gegen das deutsche Volk trifft, nicht in die Haftung zu nehmen. Offensichtlich gehen Abgeordnete des Bundestages mit dieser ihnen zugedachten Rechtsstellung oftmals äußerst gewissenlos um. Frau Merkels Äußerung: „Wen interessiert das Geschwätz von gestern“, spricht für sich. Geht es andererseits z.B. um Einsichtnahme in die Wasserverträge in Berlin, ist es mit den Rechten auf einmal nicht mehr weit her. Dann muß ein Abgeordneter im Vorfeld eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, bevor er in einem abhörsicheren Raum unter Aufsicht Einblick nehmen kann …


Nicht überhörbare Stimmen aus der Bevölkerung werden immer lauter, daß sich auch ein Abgeordneter vor seinen Wählern bei Fehlentscheidungen, die ganz offensichtlich gegen das deutsche Volk gerichtet sind, verantworten muß und daraus resultierend eine Absetzbarkeit in der laufenden Wahlperiode möglich ist.
Eine Politikverdrossenheit hat sich mit steigender Tendenz breitgemacht und liegt wie ein undurchsichtiger Schleier über Deutschland. Insbesondere im Wahljahr wird dem Bürger zwar vorgegaukelt, er habe unheimlich viel zu sagen. In Wahrheit ist er bloß Zuschauer einer gigantischen Inszenierung, die verschleiern soll, daß die politische Klasse statt des Gemeinwohls das eigene Wohl verfolgt.
Der Art. 21 (1) im Grundgesetz sagt aus, daß die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Wie sieht es in der Praxis, im täglichen Leben aus? Die Parteien haben alle demokratischen Schlüsselpositionen an sich gerissen und das politische System der BRD von Grund auf verdorben. Wer Abgeordneter oder Bundespräsident wird, steht vor den Wahlen längst fest, und die Regierungen im Bund und in den Ländern werden nach den Wahlen hinter verschlossenen Türen ausgekungelt. Der Rest gleicht einem Lotteriespiel. Kein Wunder, daß das Volk, das auf „verfassungswidriger“ Grundlage wählen soll, sich veralbert fühlt, den sogenannten Volksparteien nichts mehr zutraut, ihnen in Scharen davonläuft und selbst an der vorgetäuschten Demokratie zu zweifeln beginnt.
An dieser Stelle sei bemerkt, daß das Wahlrecht der BRD seit Jahrzenten ungerecht und undurchschaubar ist. Die Bürger wählen nach einem System, das die wenigsten von ihnen verstehen. Das Wahlsystem ist nur deshalb so verdreht, weil jede Partei, die sich Chancen bei der nächsten Wahl ausrechnet, an die Macht kommen oder an der Macht bleiben will.
Es stellt sich immer wieder die Frage, warum die Mehrheit des deutschen Volkes so blind und blauäugig ist und nicht erkennt, was derzeit in Deutschland, mit ihrem Vaterland, passiert.
Wer weiß heute schon, daß die Aufteilung der Bundestagswahl auf Wahlgebiete mit Landeslisten in den Ländern von den Alliierten nach Gründung der BRD durchgesetzt wurde, um ein funktionsfähiges „Großdeutschland“ zu verhindern?
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie bekannt, das bestehende Wahlgesetz der BRD für „verfassungswidrig“ erklärt. Binnen weniger Monate müssen nun die unfolgsamen Parlamentarier bis zu den nächsten Bundestagswahlen im Herbst 2013 ein neues Wahlgesetz schaffen, das den Parteien in den Bundesländern erlaubt, Landeslisten für die Wahl aufzustellen. Mit großer Aufmerksamkeit muß dieser Prozess verfolgt werden. Es ist davon auszugehen, daß die systemtragenden Parteien alles daran setzen werden, ihre Machtpositionen im neu zu schaffenden Wahlgesetz festzuschreiben. Den sogenannten Berufspolitikern muß deutlich gemacht werden, daß die Interessen des Bürgers als eigentlicher Souverän im Mittelpunkt der Politik zu stehen haben.
Wie wir wissen, hat das Bundesverfassungsgericht dem ESM – Rettungsschirm durch Beschluss zugestimmt und ihn für „verfassungskonform“ erklärt. Es war nicht zu erwarten, daß die Richter den ESM Vertrag fundamentell angreifen werden, obwohl er völlig rechtswidrig ist.
Zu erwarten war auch, daß die Entscheidung an gewisse Auflagen gekoppelt wird. So heißt es offiziell, daß der Bundestag seinen gesetzgeberischen Spielraum nicht überschritten hat, als er Risiken in Höhe von bis zu 190 Milliarden Euro einging. Die Karlsruher Richter stellten sicher, daß die Summe nicht hinter dem Rücken des Bundestages ausgeweitet werden kann.
Die Politik hat massiven Druck auf die „Verfassungsrichter“ ausgeübt, weil das Urteil eine weltweite Tragweite hat – es wäre nicht ausgeschlossen, daß es zu der größten Eurokrise gekommen wäre, wenn das Bundesverfassungsgericht den ESM abgelehnt hätte. Das Signal aus Deutschland würde lauten: Wir stehen nicht hinter den Plänen des ESM – das deutsche Volk wird nicht die uns aufgebürdeten, finanziellen Verpflichtungen zur Euro – Rettung eingehen.
Der ESM Vertrag begründet ein System, mit dem durch Immunität geschützte ESM – Berater über gewaltige, kaum vorstellbare Summen nationaler Steuergelder verfügen und die Kontrollrechte der nationalen Parlamente umgehen können. Mit Nachdruck muß betont werden: ist der ESM einmal in Kraft, ist die Grundlage des BRD-Systems in Frage gestellt – das Budgetrecht des Bundestages und seine Fähigkeit, durch Steuer-und Ausgabenpolitik die Lebensverhältnisse der Bevölkerung erheblich zu bestimmen, aufgehoben. Bekanntlich kann man nicht weitergeben, was man nicht selbst besitzt – das bezieht sich, wie jeder weiß, auf ganz persönliche Dinge, aber auch auf die Staatlichkeit. Daß die BRD kein souveräner Staat ist, ist ja zunehmend bekannt, obwohl sich einige Politiker und BRD-Bedienstete hier schwer tun, diese Wahrheit einzugestehen. Gerade deshalb gehen Abgeordnete des Bundestages mit der „Scheinsouveränität“ der BRD so großzügig um, weil sie diese nicht auf der Grundlage einer Verfassung besitzen.
Nicht zu übersehen war, daß es im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer bisher unbekannten „Widerstandsbewegung“ für Recht, Demokratie, Freiheit und Souveränität kam. Auf politischer Ebene zeichneten sich Tendenzen ab, die auf Konfrontationen mit Frau Merkel hinauslaufen.
Hier sei insbesondere auf den „Euro-Rebell“ Peter Gauweiler verwiesen, der dem ESM äußerst kritisch gegenüber steht und im Vorfeld der Entscheidung zum ESM den unkontrollierten EZB – Anleihekauf zu stoppen versuchte. Leider ist er gescheitert. Die EZB kann nun unbegrenzt wertlose Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten der Währungsunion kaufen, sagte der EZB – Präsident Mario Draghi. Bundesbankpräsident Jens Weidmann stimmte als einziger im EZB-Rat gegen die Anleihekäufe. Eigentlich bräuchte man den ESM auch nicht mehr, da die EZB ohnehin schon die „Notenpresse“ angeworfen hat.  Es bleibt dabei, so stehen die Zeichen: Deutschland soll ruiniert bzw. vernichtet werden.

Der Deutsche Richterbund (DRB) erklärte in einer Presseinformation, daß der ESM - Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig ist. Der DRB mahnt am ESM – Vertrag an, daß dieser Vertrag sich außerhalb der Gesetzlichkeit stelle, da den Handlungen der ESM – Behörde, seinen Aufsichtsorganen und seinen Mitarbeitern, vollkommene Immunität gegenüber allen Gerichten zugestanden wird. Dies bedeutet im Klartext: kein Bürger, kein Gericht und kein Staat kann den ESM oder dessen Beschlüsse gerichtlich belangen. Der ESM ist nur sich selbst rechenschaftspflichtig. Der DRB hat davor gewarnt, den Aufgabenbereich des ESM wie geplant auf die direkte Rekapitalisierung von Banken auszuweiten, ohne zuvor die im ESM-Vertrag vorgesehene Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter zu streichen. Im Eilverfahren ist das Bundesverfassungsgericht nicht näher auf die Frage der Immunität des ESM vor Strafverfolgung und Haftungsansprüchen eingegangen. Es ist erforderlich, einen klar definierten Rahmen zivil- und strafrechtlicher Normen für das Handeln des Rettungsschirmes zu setzen, sagte DRB – Vorsitzender Christoph Frank. Diese müssen dann auch vor unabhängigen, Europäischen Gerichten durchgesetzt werden können.
Schenkt man den Informationen der niederländischen Zeitung „Het Financiele Dagblad“ Aufmerksamkeit, handeln die sogenannten „Euro – Retter“ hinter den Kulissen bereits ein weiteres, 300 Milliarden schweres Hilfsprogramm für Spanien aus.
Der Protest in unserem Land war nicht zu überhören – nach offiziellen Angaben unterstützten etwa 37.000 Menschen die Klage gegen den ESM – es war die größte „Verfassungsbeschwerde“ in der Geschichte der BRD. Die Angst baut sich immer stärker in der Bevölkerung auf  – die Risiken durch eine verfehlte, ja vernichtende Politik, hat eine Qualität erreicht, die für immer mehr Menschen als nicht kalkulierbar erkannt und empfunden wird.
In der Vielfalt der Initiativen gegen den ESM  wurde deutlich, daß Grenzen für die BRD – Politiker sehr schnell aufgezeigt werden, wenn das deutsche Volk erst einmal aus seinem  „Winterschlaf“ erwacht.
Eine Antwort sollte sein: Deutschland wird nicht abgeschafft, sondern soll vielmehr erblühen in einem friedlich geprägten Europa, als ein souveräner Staat, der dem gesellschaftlichen Fortschritt auf allen Gebieten starke Impulse verleiht und ein Garant für die Erhaltung des Friedens in Europa und der Welt ist.

Veröffentlicht am Dienstag, 09. Oktober 2012