LügenpresseDie schlecht recherchierten Berichte der Lügenpresse wollen nicht abreißen. Es gebe zwar nur einige wenige hundert „Reichsbürger“, aber deshalb müssen ganz offensichtlich weite Teile der Verwaltungslandschaft in der BRD permanent geschult und unterrichtet werden. Gegen diese „Reichsbürger“ gibt es nach wie vor offenbar kein Gesetz, sondern lediglich „Empfehlungen“ der BRD-Administration, die gegen Grundrechte verstoßen und für deren Anwendung der Ausführende privat haftet (wir hatten darüber berichtet: Die Antwort der "Reichsbürger"...).

Folgerichtig schafft die immer dienstbereite Propaganda-Lügenpresse einen Sammeltopf, in dem sie alles mögliche zusammenwirft, mit Falschaussagen vermischt und dem Ganzen neben dem Geschmack der braunen Soße auch noch das Aroma des Lepra-Aussatzes verpaßt. Für die geistig einfach Gestrickten noch einen Namen dazu, und fertig ist der „Reichsbürger“. Und warum dieser Aufwand für so wenige Verwirrte? Eine vergleichbare Volksverhetzung hat unseres Wissens sonst nur Goebbels betrieben, liebe Lügenpresse. Ohne Frage steht Ihr ja in der Tradition des Dritten Reiches.[1] Wollt Ihr ihn noch übertreffen?

Seitens der BRD beschwert man sich vor allem über querulatorische Fragen, mit denen die Verwaltung lahm gelegt werde. Und tatsächlich, wir geben es offen zu: Die Fragen der „Reichsbürger“ haben es in sich. Wir haben hier einmal die Spitzenreiter dieser systemzerstörenden Fragen für Sie gesammelt:

Allgemein an vorgebliche Beamte:

  • Sind Sie zu hoheitlichem Handeln berechtigt?
  • Wie heißt der Staat, für den Sie tätig sind?
  • Ist die Bundesrepublik Deutschland ein völkerrechtlich existierender Staat?

Fachspezifisch:

  • Bin ich zur Zahlung von Steuern verpflichtet?
  • Sind Sie gesetzlicher Richter nach Grundgesetz?

Nun sollte man meinen, daß jeder Betroffene, morgens um zwei Uhr geweckt, mit stolz geschwellter Brust aufspringen und diese Fragen mit einem „ja“, bzw. mit „Bundesrepublik Deutschland“ beantworten kann. Wenn nicht, wäre in einem Rechtsstaat zusätzlich die Dienstwürdigkeit zu prüfen.

Sie werden es kaum glauben, aber Tatsache ist, daß es diese einfachen Fragen sind, die ganz offensichtlich nicht beantwortet werden können. Dies kann folgerichtig nur als „nein“ bzw. „weiß nicht“ ohne Selbstanzeige gewertet werden. Was für ein Armutszeugnis! Schriftliche Anfragen in Verbindung mit laufenden Fällen wurden allesamt nicht beantwortet, oder aber mit mehrseitigen  Darstellungen ohne erkennbare Aussage. Ist das nicht genau der Vorwurf, den man die ganze Zeit den „Reichsbürgern“ macht?

Hier kommen sinngemäß zwei der Paradestellungnahmen:

SteuerpflichtZur Frage, wo der Steuerpflichtige benannt sei:

Bei der Besprechung des Grundgesetzes mit dem Bundesbürger wurde die Pflicht zur Steuerzahlung stillschweigend vereinbart. Man fragt sich: was wurde noch stillschweigend vereinbart? Wer ist ein „Bundesbürger“, und wann genau fand diese Besprechung statt?

Zudem im Parlamentarischen Rat eine „Bundesangehörigkeit“ ausdrücklich abgelehnt wurde.

 (Parl. Rat HA Stern. Berichte S. 537 f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160 ff; Stern, Staatsrecht  Bd. I, S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92 f).

Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen.

Zur Frage, ob es sich um ein gesetzliches Gericht mit gesetzlichem Richter handelt (s.a. Artikel 101 Absatz 1 Grundgesetz):

gesetzlicher Richter(Mehrseitige Ausführung): Selbst, wenn man annehmen wolle, die BRD sein kein völkerrechtlich existierender Staat, wäre dieses Gericht für eine solche Feststellung gar nicht zuständig. Hier erübrigt sich jeder Kommentar. Es sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, daß anschließend nicht etwa ein vermeintlich zuständiges Gericht zur Klärung angerufen wurde. Auf Artikel 100 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes, das ja angeblich Anwendung findet, wird Spaßes halber hingewiesen.

Interessant ist es nun, anhand des letzten Beispiels eine Parallele zu ziehen. Und gerade hat das BRD-System wieder klar gemacht, wen es als Schuldigen betrachtet haben will. Richtig: die „Kleinen“. Wäre der Richter im obigen Beispiel Funkstellenleiter im KZ-Lager Flossenbürg gewesen, hätte seine bloße Existenz für eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord ausgereicht. Das gilt auch dann, wenn er selber niemanden umgebracht hat und inzwischen 95 Jahre alt ist, oder – in unserem Fall, sich vielleicht einfach als nicht zuständig betrachtet: Wer nichts tut – handelt sehr wohl!

Also los jetzt, liebe BRD-Bedienstete: Eure Vorgesetzten, Eure Behördenleiter und alle Eure Gerichte wollen selber nicht so gerne ran oder sind sich Ihrer Zuständigkeit nicht so sicher. Das kann man doch verstehen! Wer faßt sich ein Herz und gibt uns querulatorischen „Reichsbürgern“ endlich und ein für allemal die rechtsverbindlichen Antworten auf diese Kinderfragen? Die Handlungsfähigkeit aller Behörden in der BRD hängt davon ab!

Oder will man Euch etwa zur Beihilfe bewegen und davon abhalten, Euren Pflichten nachzukommen?

Will man Euch vielleicht davon abhalten, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen und dabei unweigerlich auf die Wahrheit zu stoßen (nehmt Bildungsurlaub und besucht eine unserer Informationsveranstaltungen).

Ihr habt Angst? Fürchtet Euch lieber vor denen, denen Ihr aus eigener Angst Unrecht antut, deren Besitz und deren Menschenwürde Ihr mit Füßen tretet und sie dabei noch als Spinner verspottet. Und dann fangt klein an: Wann fragt Ihr denn endlich mal nach, warum niemand, wirklich niemand von Euch einen Amtsausweis besitzt? Und wenn das tatsächlich ein Versehen ist, warum kann man das nicht mal klarstellen, damit eine hoheitlich befugte Person von einer Reinigungsfrau unterscheidbar ist, wie Eure eigenen Gesetze es verlangen? Oder handelt wenigstens im eigenen Interesse und sucht einmal nach dem Posten „Pensionsrückstellungen für Beamte“ im Bundeshaushalt: Ihr werdet ihn nicht finden. Aber  darüber nachdenken, was das bedeutet – das müßt Ihr schon selber tun.

Wer ist nun zuständig dafür, festzustellen, daß Ihr z.B. gar keine Beamte seid? Unsere Empfehlung: Tut es selber, bevor die es machen, denen Ihr in dieser Position vielleicht geschadet habt. Oder wollt Ihr Euch bewußt genau von den Menschen unter den „Reichsbürgern“ separieren lassen, die nicht zuletzt für Euch die Wiederherstellung der Staatlichkeit wollen?

Wenn ja, gehört Ihr zu den willfährigen Handlangern und solltet folgendes bedenken: Der Funkstellenleiter in Flossenbürg hätte im Falle seiner Verweigerung sicherlich neben dem Sold auch sein Leben verloren und das seiner Angehörigen gefährdet. Es stellt sich die Frage nach der Alternative – wie hätte ich gehandelt? Die Forderung an den Menschen ist aber dennoch ganz eindeutig die, sich jedem Unrecht in den Weg zu stellen. Welche Rechtfertigung, welche Ausreden habt Ihr?

An dieser Stelle müssen wir uns nun wieder von dem Sammelsurium des „Reichsbürgers“ distanzieren: Wir wollen die Staatlichkeit wiederherstellen. Und allen, die bereits etwas verändern und vielleicht auch etwas riskieren für die Wahrheit (nicht für uns!), sei gesagt: wir registrieren diese Veränderungen sehr wohl, Ihr seid nicht alleine, und der Druck auf die Lügner wächst täglich. Und, dies sei abschließend noch gesagt, wir wissen auch um Ausnahmen bei der Lügenpresse. Diesen Stempel lassen wir denen aber wenigstens so lange, wie sie von den „Reichsbürgern“ sprechen.

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 [1]

 

Ihre Exil-Regierung Deutsches Reich