Sehr geehrte Bürger(innen),

ein neues Jahr nimmt nun seinen Anfang und steckt voller Herausforderungen.

Lassen wir die vergangene Zeit kurz Revue passieren.

Unser großes, zeitnahes Ziel ist die Umstellung der Dokumente – ein wahrlich nicht zu unterschätzender Kraftakt, verbunden mit vielen neuen Erkenntnissen, mit hohem datentechnischen Aufwand, mit Programmierarbeit ohne Ende, Recherchen und der Arbeit mit Kartenmaterial der Wendezeit zwischen 18. und 19. Jahrhundert.

Akribisch wurden die alten Gebietsstände recherchiert, jeder einzelne Ort in den Königreichen, Fürsten- und Herzogtümern den heutigen Postleitzahlen zugeordnet. In manch unklarer Situation galt es, Kompromisse zu finden.

Man hat es wahrlich meisterhaft verstanden, die Grenzen des Kaiserreiches im Laufe des letzten Jahrhunderts aufzulösen, aus Bundesländern (korrekterweise Gliedstaaten) des Kaiserreiches Länder und Freistaaten mit änderbaren Grenzen zu erschaffen.

Zur Rekonstruktion wurden über 40.000 Datensätze erfasst und zugeordnet – ehrenamtlich und in freier Zeit.

Doch um diese Datensätze überhaupt zu erfassen und anzulegen, war eine aufwendige Programmierarbeit erforderlich – und so manche „Panne“ hat den wertvollen Schlaf geraubt.

Nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22 Juni 1913 ist nicht, wie ursprünglich angenommen, das Territorialprinzip ausschlaggebend, sondern das Abstammungsprinzip.

Territorialprinzip bedeutet, der Geburtsort wird zur Feststellung der Staatsangehörigkeit herangezogen. Wer also beispielsweise in Sachsen geboren ist, erhält die Staatsangehörigkeit des Königreiches Sachsen – dies ist jedoch ein Irrtum.

Wirklich ausschlaggebend ist die Abstammung des Menschen, die zurückzuverfolgen ist bis vor dem 31.07.1914. Dabei ist in jeder Generation der maßgebliche Vorfahr bei ehelichen Abkömmlingen der Vater, bei unehelichen Abkömmlingen die Mutter.

Das gesamte Prüfverfahren mit allen notwendigen Anträgen und dazugehörigen Durchführungsbestimmungen wurde nun auf dieses Abstammungsprinzip zugeschnitten. Hierfür mußten Gesetzesblätter gelesen und Formulare entworfen werden.

Auch das Aussehen der Paßkarte und des Reisepasses waren nicht unerhebliche Diskussionspunkte, möchten wir doch so nah wie möglich an den damaligen Dokumenten bleiben, um diese völkerrechtlich einwandfrei und nicht angreifbar zu gestalten.

 

Sehr geehrte Bürger(innen),

um diesem Anspruch der Unangreifbarkeit und völkerrechtlichen Legitimation zu genügen, bitten wir Sie um ein klein wenig Geduld, denn einige Details konnten noch nicht umgesetzt werden. Wir alle arbeiten mit Hochdruck an der endgültigen Freigabe der Dokumente und aller dazugehörenden Formulare.

Wir bitten Sie, zwischenzeitlich die Nachweise für Ihre Abstammung über die Standesämter und Kirchengemeinden per Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde der väterlichen oder ggf. mütterlichen Linie zu sammeln.

Ausgehend vom Standesamt Ihres eigenen Geburtsortes können Sie die Abstammung zurück verfolgen. Sollten Sie den Geburtsort Ihres Vaters / ggf. Ihrer Mutter wissen, können Sie sich natürlich direkt an dieses Standesamt wenden.

Sollten Ihre Eltern oder Großeltern Vertriebene des derzeit polnisch verwalteten Gebietes sein, können Sie die Abstammung in vielen Fällen über das Standesamt I in Berlin in Erfahrung bringen.

Es gibt auch Landesarchive, in denen Sie nachforschen können und natürlich in den Kirchenbüchern.

Bitte fertigen Sie vorab Kopien der Urkunden an – Originale verbleiben bei Ihnen.

Sobald die entsprechenden Anträge zur Verfügung stehen, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen – die Zeit des Wartens wird sich für Sie lohnen.

 

Die Exilregierung Deutsches Reich