Sehr geehrter Antragsteller,

Sie wollen die Prüfung Ihrer Staatsangehörigkeit beantragen. Wir prüfen die von ihnen dazu beizubringenden Urkunden nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913, also nach dem Abstammungsprinzip.

Ergibt sich aus der Prüfung der von ihnen eingereichten Unterlagen, daß sie aus ihrer Abstammung keine deutsche Staatsangehörigkeit glaubhaft machen können, erhalten sie einen Negativbescheid der ihnen auch die Option zur Beantragung der Einbürgerung offen läßt.

Erhalten Sie einen positiven Bescheid, benötigen wir von Ihnen einen Regierungs- und Verwaltungsauftrag um für sie tätig werden zu dürfen.

In diesem Verfahren werden sie zum Staatsangehörigen eines klassischen Völkerrechtssubjekts. Dessen Regierungsform ist eine konstitutionelle Monarchie. In monarchischen Gesellschaften ist ein Bürgereid üblich. Dieser Bürgereid heißt Huldigung. Um sie rechtswirksam in ihren Gliedstaat zu zuordnen benötigen wir auch die Huldigung von ihnen.

Soweit Amtsträger der Exil – Regierung Deutsches Reich in einer zumutbaren Entfernung zu ihnen wohnen, werden sie direkt betreut und begleitet.

 

Um ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir ihre Abstammung bis mindestens Juni 1914.

Wir beginnen mit ihrer Geburtsurkunde und wenn vorhanden mit Ihrer Eheurkunde.

Im nächsten Schritt ist zu prüfen ob sie ehelich oder unehelich geboren sind. Sind sie ehelich geboren, benötigen wir die Geburtsurkunde ihres Vaters. Sind sie unehelich geboren, benötigen wir die Geburtsurkunde ihrer Mutter.

Wenn sie ehelich geboren sind, benötigen wir auch die Eheurkunde des Vaters und die Geburtsurkunde ihres Großvaters und dessen Eheurkunde.

Liegt das Geburtsdatum Ihres Großvaters nach dem 30. Juni 1914 benötigen wir auch die Geburtsurkunde ihres Urgroßvaters.

Wenn in der Reihe der Vorfahren jemand nicht ehelich geboren ist, sind die Unterlagen der Mutter beizubringen. Ist die Mutter ehelich geboren, sind dann die Unterlagen ihres Vaters beizubringen.

Die von der Exil-Regierung Deutsches Reich ausgestellten Dokumente und Urkunden wirken nur im Deutschen Reich, nicht im Ausland und nicht in Besatzungskonstrukten.

 

Exil-Regierung Deutsches Reich

Pass – und Meldeamt