Am 04.06. fand in Berlin eine beschlußfähige Sondersitzung der Amtsträger statt. Folgende Punkte wurden dabei noch einmal offiziell bestätigt bzw. festgelegt:

1.   Die Amtsträger führen übergangsweise die Exilregierung fort. Der ehemalige Reichskanzler Norbert Rudolf Schittke ist mit Wirkung vom 11.05.2012 rechtswirksam enthoben worden. Mit Fristablauf sieben Tage später, wie formell mitgeteilt, wurde das restliche Präsidium abgesetzt. Dabei wurden sowohl die Regelungen der Weimarer Verfassung, als auch die des Völkerrechts eingehalten. Auf die Anwendung des von Schittke gerne zitierten Freiheitskämpferrechts wurde aus humanitären Gründen verzichtet.

2.    Ab dem 11.05.2012 sind alle Handlungen seitens des ehemaligen Kanzlers oder anderer, ehemaliger Präsidiumsmitglieder, insbesondere Enthebungen, Entlassungen, Materialrückforderungen usw., nichtig. Weiterhin werden hiermit alle Handlungen und Maßnahmen der ehemaligen Präsidiumsmitglieder für explizit nichtig erklärt, die in dem Versuch unternommen wurden, die Absetzung zu verhindern. Der ehemalige Reichskanzler Norbert Schittke wird der Ordnung halber noch einmal zusätzlich von offizieller Seite zur Unterlassung jeglicher Handlung (=Amtsanmaßung) aufgefordert.

3.    Die wenigen Amtsträger der Exilregierung, die dies noch nicht getan haben, werden aufgefordert, nunmehr klar Farbe zu bekennen. Für Fragen steht die derzeitige Führung gerne zur Verfügung. Wer als Amtsträger der Exilregierung Loyalität mit Kadavergehorsam verwechselt, oder gar weiterhin Anweisungen der ehemaligen Präsidiumsmitglieder Folge leistet und der Exilregierung damit schadet, wird sich dafür zu gegebener Zeit verantworten müssen und hat mit der unehrenhaften Entlassung zu rechnen.

4.    Am Sonnabend, den 16. Juni, findet im Raum Berlin das nächste Bürgertreffen statt. Am Sonntag stehen dann die Neuwahl des Präsidiums, Vereidigungen neuer Amtsträger und eine Arbeitssitzung auf dem Programm. Die Anmeldung wird kurzfristig über die Weltnetzseite friedensvertrag.org (bitte ohne „www" eingeben!) möglich sein.

5.    Wer sich von den Amtsträgern für die Wahl in das Präsidium stellen will, sendet seine Bewerbung bitte kurzfristig an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Auch externe Bewerbungen können berücksichtigt werden, sofern eine Vereidigung nachgeholt wird. Die Eidesformel wird angepaßt.

Die Beschlußfassung erfolgte ohne Gegenstimmen.