Dokumente für Staatsangehörige des Deutschen Reiches

Die Einbürgerung ausländischer Mitmenschen regelt das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22 Juni 1913. Gemäß Bundeverfassungsgericht Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit. Wir streben an, mit allen Völkern der Welt in Freundschaft und Zusammenarbeit die Zukunft zu gestalten. Wir fordern für Deutsche das gleiche Recht wie für jeden Anderen, der sein Vaterland liebt. 

Sie interessieren sich für unsere Reichsdokumente wie:

Dokument           
    Kennung  
Prüfverfahren PVA  
Aufnahme=Urkunde (bei positivem Prüfverfahren) AUK  
     
Pass-Karte (Erwachsene) PAKA  
Pass-Karte (Kinder) PAKK  
Reisepass (Erwachsene) KRRP  
Reisepass (Kinder) KRKR  
Meldebescheinigung MBS  
Beglaubigung von Dokumenten                BGL  

Die Gebühren- und Beitragsliste der Exil-Regierung Deutsches Reich finden sie hier.

 

Vorgehensweise bei der Antragstellung:

Sie finden unten stehend einen Weiterführungslink zur auszufüllenden Formularseite. Dieses Formular wird dann elektronisch der Pass- und Meldestelle gesendet.

Hier kömmen Sie zum "Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit mit gleichzeitiger Verleihung und Aufnahme".

Bitte vorab "Belehrung zum Prüfantrag" lesen.

 

Sollte der Ablauf gemäß dieser Vorgehensweise nicht reibungslos funktionieren, melden Sie sich bitte per Funkfernruf in der Zentralen Reichsmeldebehörde oder senden Sie eine Mitteilung per ePost an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und teilen Sie diesen Umstand bitte mit. 

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zur Bürozeit:

Bürozeiten      
   
Montag:                    keine Sprechzeiten
Dienstag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: keine Sprechzeiten
Freitag: keine Sprechzeiten

an das Kontaktbüro der Exil-Regierung Deutsches Reich:

Fernsprecher: +49
Fernkopierer: +49
Funkfernsprecher: +49
ePost-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)