Zuschrift des Bundes-Kanzlers v. Bismarck an den Präsidenten des Reichstags Simson
(Beschluß des Norddeutschen Bundesrats betreffend die Einführung der Bezeichnungen "Deutsches Reich" und "Deutscher Kaiser")

vom 9. Dezember 1870

  Ew. beehre mich die ganz ergebenste Miitheilung zu mache, daß der Bundesrath des Norddeutschen Bundes im Einverständniß mit den Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, beschlossen hat, dem Reichstage des Norddeutschen Bundes folgende Abänderung der Verfassung des Deutschen Bundes (Nr. 6 der Drucksachen) zur verfassungsmäßigen Zustimmung vorzulegen:[1]

  1. Im Eingang der Bundesverfassung ist an der Stelle der Worte:
    "Dieser Bund wird den Namen Deutscher Bund führen" zu setzen:
    "Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen".
  2. Der erste Absatz des Artikels 11 der Bundesverfassung erhält nachstehende Fassung:
    "Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen."

Der Kanzler der Norddeutschen Bundes
In Vertretung
Delbrück

An den Präsidenten des Reichstages
des Norddeutschen Bundes
Herrn Dr. Simson, Hochwohlgeboren.

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Anmerkung:
[1] Der Reichstag des Norddeutschen Bundes stimmten dem Beschluß des Bundesrates des Norddeutschen Bundes am 10.12.1870 zu. Der damit geänderte Wortlaut der "Verfassung des Deutschen Bundes" wurde am 31.12.1870 im Bundesgesetzblatt 1870, S. 627 veröffentlicht.


Quelle: Verhandlungen des Norddeutschen Reichstags 1870, II. außerordentliche Session, S. 151.