Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir beabsichtigen, bis Mitte des 2. Quartals alle unsere Dokumente mit neuem Inhalt und etwas verändertem Aussehen zu erstellen.

Wir bitten Sie um etwas Geduld, denn hierfür sind eine Reihe von sehr aufwendigen und zeitintensiven Vorbereitungen notwendig. Es wird jedoch mit Hochdruck daran gearbeitet.

Sie fragen sich wahrscheinlich, warum wir neue Dokumente erstellen, und auf welcher Grundlage diese dann basieren.

Nach intensiver Auseinandersetzung mit unserer Geschichte ergaben sich für uns andere Sichtweisen und Erkenntnisse.                  

Dazu sehen wir uns das Kaiserreich 1871 unter Wilhelm I. an.

Dieses entstand nach Auflösung des Nord- und Süddeutschen Bundes nach dem deutsch-französischen Krieg.

Es bildete sich ein loser Staatenbund der bestehenden Königreiche, Fürsten- und Herzogtümer.

Otto von Bismarck ist es damals gelungen, 25 Staaten zu einem Ewigen Bündnis zu bewegen – dem Kaiserreich oder 2. Deutschen Reich. Elsaß-Lothringen als 26. Bundesstaat trat diesem Bündnis später bei.

Dieses wurde in einer Verfassung beschlossen, die von den höchsten Souveränen der einzelnen Bundesstaaten unterschrieben wurde.

Weiterlesen: Unsere Dokumente...

Sehr geehrte(r) Antragsteller(in),

in letzter Zeit erhalten wir vermehrt Anträge ausschließlich für eine Personenstandserklärung, ohne daß weitere Dokumente beantragt werden oder bei uns hinterlegt sind.

Dies stellt für uns einen erheblichen Mehraufwand durch eine extra Datenerhebung dar.

Wir benötigen für diese Ausstellung unbedingt nachfolgend aufgeführte Daten und Dokumente von Ihnen:

  • Vorname
  • Familienname, ggf. Geburtsname
  • Geburtstag
  • Geburtsort
  • Wohnanschrift
  • Vorname, Familienname des Bürgermeisters des zuständigen Einwohnermeldeamtes
  • Anschrift des Einwohnermeldeamtes
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der Geburtsurkunde

Der Mehraufwand für eine zweifache Ausfertigung schlägt sich in den Kosten in Höhe von 150,00 € für diese gesonderte Personenstandserklärung nieder.

Sie haben natürlich die Möglichkeit, diese Personenstandserklärung in Verbindung mit dem Antrag auf einen Personenausweis zu einem wesentlich geringeren Kostenaufwand zu erhalten.

Sie erhalten die Personenstandserklärung in diesem Fall für 50,00 €, ebenso wie den Personenausweis für 50,00 €.

Bitte berücksichtigen Sie dies vor der Antragstellung und beachten Sie die gesonderten Anträge.

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen!

Ihr Reichsmeldeamt

 

 

  Antrag auf PSE* mit Personenausweis

 

  Antrag auf PSE* ohne Personenausweis

 

* PSE = Personenstandserklärung

Gebühren- und Beitragsliste der Exil-Regierung Deutsches Reich

Stand: 01.08.2013

Alle aufgeführten Gebühren beziehen sich auf die Weimarer Dokumente

Dokument / Neubeantragung                  Kennung Preis
Personenausweis * RPA 50 €
Reichskinderausweis RKA 40 €
Reichsführerschein RFS 50 €
Reichsreisepaß RRP 100 €
Reichskinderreisepaß RKR 80 €
Staatsangehörigkeitsausweis          RuStAG 30 €
Personenstandserklärung PSE 50 €
Meldebescheinigung MBS 5 €
Beglaubigung von Dokumenten                BGL 5 €
     
     
Dokument / Ersatzausstellung
Kennung Preis
Personenausweis RPA 25 €
Reichskinderausweis RKA 25 €
Reichsführerschein RFS 25 €
Reichsreisepaß RRP 50 €
Reichskinderreisepaß RKR 50 €
Staatsangehörigkeitsausweis          RuStAG 15 €
Personenstandserklärung PSE 25 €
Meldebescheinigung MBS 5 €
Beglaubigung von Dokumenten BGL 5 €
     
     
Dokument / Änderungen
Kennung Preis
Personenausweis RPA 25 €
Reichskinderausweis RKA 25 €
Reichsführerschein RFS 25 €
Reichsreisepaß ** RRP 25 €
Reichskinderreisepaß ** RKR 25 €
Staatsangehörigkeitsausweis          RuStAG 15 €
Personenstandserklärung PSE 50 €
Meldebescheinigung MBS 5 €
Beglaubigung von Dokumenten BGL 5 €
     
Beiträge    
Bürgerbeitrag (Monat) ***   5 €

 

Sämtliche Gebühren sind auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber:

J.G.

Kto.-Nr. (IBAN):

PL 13 1160 2202 0000 0002 4189 1604

BLZ (BIC/SWIFT):

BIGBPLPW

Institut:

Bank Millennium S.A. / Polen

 

* - 25,00 € ermäßigte Gebühr des Reichspersonenausweises im Falle eines Härtefalls wie Ausbildung / Lehre, Student, Schüler, ALG2-Empfänger oder ein Einkommensnachweis unter 800,00 € monatlich.
Hinweis: Ein Nachweis wird verlangt, z.B: Studentenausweis, Hartz IV Bescheinigung etc.

** - Bezieht sich nur auf eine Adressänderung

*** - Voraussetzung für Rechtshilfe im Umgang mit BRvD-Organen.