Richter bei der UnterschriftImmer wieder gibt es Streit um die Unterschrift. Obwohl in allen Gesetzen überdeutlich verankert, wird durch die BRD gegen diesen Grundsatz systematisch verstoßen.
Ärgerlich ist dies vor allem bei Richtern. Dabei ist auffällig, daß die in der Regel versendeten Ausfertigungen in ablehnenden Fällen allesamt nicht unterschrieben sind. Dies gilt auch dann, wenn dies explizit beantragt und die Übernahme dadurch entstehender, zusätzlicher Kosten schriftlich zugesagt wurde.

Erkennbar ist weiterhin, daß die BRD zwei Szenarien unterscheidet:
Für das Personal (Personal ist juristisch eine "Sache", versehen mit einem Namen und nicht Familiennamen, und Sachen haben bekanntlich keine Rechte, siehe Artikel: Der rechtliche Trick zur Versklavung) gibt es auch auf Nachfrage hin keine Unterschrift, keine Bestätigung und vor allem keine Kopie des dem Gericht vorliegenden Originals.
Handelt es sich hingegen um Mitarbeiter oder Sympathisanten des Systems, hat die fehlende Unterschrift auf einmal die Bedeutung, die das Gesetz vorschreibt.

Zeitungsartikel-Pleitebanker Dresdner Morgenpost vom 14.02.2014So genügte es 2014 im Fall der Pleitebanker in Sachsen, daß die Staatsanwältin (angeblich) eine Unterschrift vergessen hatte. Das Verfahren mußte wegen dieses Formfehlers eingestellt werden und kann auch nicht wieder aufgenommen werden - was für ein Pech für die dortigen Steuerzahler, die ohnehin schon für 2,75 Mrd. haften dürfen. Vielleicht ziehen wir aber aus dem "Personalstatus" einmal Vorteile: denn wie kann rechtloses "Personal", wie können "Sachen" eigentlich haften? Das können sie genauso wenig wie etwas besitzen, oder? Es lohnt sich, einmal darüber nachzudenken.

Aber zurück zum Thema: Warum sind Unterschriften so wichtig? Das erklärt sich dem gesunden Menschenverstand ganz ohne Jurastudium: weil es regelmäßig um Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte geht (z.B. Freiheit, Eigentum), muß jemand, der legitimiert ist, die Verantwortung übernehmen, und zwar so, daß dies jederzeit nachvollziehbar ist.
Früher wurde bei gesetzlichen Richtern sogar ein Teil der gesetzlichen Bezüge einbehalten, um daraus eventuelle Fehlentscheidungen zu entschädigen.

Bei nicht unterschriebenen Urteilen oder Ausfertigungen handelt es sich nach laufender Rechtssprechung der BRD um "Entwürfe" bzw. "Scheinurteile", die keine Rechtskraft entfalten.

Wenn nun ein Richter diese Unterschrift auf keinen Fall geben will, so kann daraus nur eines geschlossen werden: er will die Verantwortung nicht übernehmen. Die Gerichtsakten werden verschwunden sein (Schreddern hat sich schon andernorts bewährt) und er wird später darauf plädieren, daß er nichts unterschrieben hat. Er wird sich auch gar nicht erklären können, wie all diese "Entwürfe" in Umlauf kommen konnten und warum diese dann auch noch ausgeführt wurden. Vielleicht erstattet er dazu sogar gleich pflichtbewußt ein paar Strafanzeigen. Die Verantwortung dafür tragen dann natürlich die hilfsbereiten Mitarbeiter der Exekutive (z.B. Polizei, Gerichtsvollzieher) - wir hatten ja bereits darüber berichtet, wer am Ende der "Dumme" ist ("Die Antwort der Reichsbürger"). Wie praktisch!

Kann man dagegen nichts machen? Doch!
Wir können und sollten den "BRD-Richtern", aber auch allen anderen Entscheidern des BRD-Systems dabei helfen, ihrer Verantwortung nicht so leicht zu entgehen. Was können wir also tun?
Die Antwort ist erfrischend einfach: wir informieren den "Richter" über den Vorfall. Dann kann er später nicht mehr sagen, er habe davon nichts gewußt.
Im Fall der nicht unterschriebenen Ausfertigung eines Urteils z.B. wie folgt:

1. An den Richter persönlich (über das Gericht)

Sehr geehrter Herr  xxxxxx,

hiermit teile ich Ihnen mit, daß mir zum oben genannten Aktenzeichen vom ............. die Ausfertigung eines Urteils vorliegt, die Ihren Namen trägt, aber nicht von Ihnen unterschrieben wurde.
Sollte dieses Urteil nicht von Ihnen stammen, sollten Sie kein gesetzlicher Richter sein, sollte es sich nicht um ein gesetzliches Gericht handeln oder sonst ein Verfahrensfehler vorliegen, veranlassen Sie bitte alles Erforderliche.

Mit freundlichen Grüßen

2. An das Gericht direkt zur Niederschrift der Geschäftsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, daß mir zum oben genannten Aktenzeichen vom ............ die Ausfertigung eines Urteils vorliegt, die den Namen des Richters  ........... trägt, aber nicht von diesem unterschrieben wurde.
Sollte dieses Urteil nicht von Ihnen stammen, sollte der oben genannte Richter nicht dafür verantwortlich zeichnen oder sollte er kein gesetzlicher Richter sein, sollte es sich nicht um ein gesetzliches Gericht handeln oder sonst ein Verfahrensfehler vorliegen, veranlassen Sie bitte alles Erforderliche.

Mit freundlichen Grüßen

Wer kann, sollte dies persönlich abgeben und sich zwei Eingangsstempel abholen. Notwendig ist dies aber nicht.
Und auch eine Antwort auf diese Schreiben sollten Sie nicht erwarten, aber keine Sorge: die Wirkung verfehlt es nicht, denn der ganze Plan, hinterher auf unwissend zu spielen, hat sich damit erledigt.
Also packen wir es quasi als Justizhelfer an: helfen statt beschweren!

Eine Kopie des Schreibens geht an die Exil-Regierung Deutsches Reich, Zentrale Erfassungsstelle für BRD Kriminalität Berlin, ePost-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Frage an die RichterAbschließend ein Wort an die Richter: sollten Sie der Meinung sein, Ihre Unterschrift für den Betroffenen sei nicht erforderlich, weil Sie in "Sachen", also gegen freiwilliges "Personal" ohne Rechte entschieden haben, müssen wir Sie jetzt schon enttäuschen. Es sei denn, Sie haben die betroffenen Menschen darüber nachweislich und umfassend aufgeklärt und die Frage, ob Sie gesetzlicher Richter sind, korrekt beantwortet.
Das Strafmaß entspricht in jedem Fall dem gegen einen gesetzlichen Richter, denn als solche geben Sie sich aus und lassen sich auch so bezahlen. Die vielleicht von Ihnen stattdessen erhofften Kategorien "arglistige Täuschung" und "bandenmäßiger Betrug" kommen höchstens noch hinzu und sehen daneben aus wie ein Kavaliersdelikt.
Und jetzt können Sie nach der Argumentation "... ich wußte gar nicht ..." auch gleich noch die Phrase "zum Glück war ich ja gar kein gesetzlicher Richter ..." streichen.
Erkundigen Sie sich lieber schon einmal nach dem Strafmaß für jedes einzelne "Urteil": nach Besatzungsrecht; nach den Gesetzen des Deutschen Reichs; nach Ihrem eigenen, dem sogenannten "Bundesrecht".
Suchen Sie sich etwas aus!
Ach, und recherchieren Sie bei der Gelegenheit doch gleich einmal, wann und mit welcher Urkunde die Rechtspflege nach der Aussetzung 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde.
In jedem Fall werden Sie feststellen, daß Sie für das Risiko, das Sie tragen, absolut unterbezahlt sind.
Wir wünschen gute Erkenntnisse!

 

Ihre Exil-Regierung Deutsches Reich